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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlrechtsreform

Veröffentlicht am 23.04.2024, 05:50
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (ab 10.00 Uhr) und Mittwoch über mehrere Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist es, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren. Statt derzeit 735 Abgeordnete soll der nächste Bundestag nur noch 630 Parlamentarier zählen.

Um das zu erreichen, gibt es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament wird nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dieses System führte zu einer Aufblähung des Bundestags, der heute das größte frei gewählte Parlament weltweit ist.

Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der letzten Bundestagswahl die Linke, die nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erhielt, aber drei Direktmandate gewann. Künftig muss jede Partei, die in den Bundestag will, bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen.

Gegen das Gesetz gehen 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die bayerische Staatsregierung, die Linke-Bundestagsfraktion sowie die Parteien CSU und Linke vor. Eine Verfassungsbeschwerde haben auch mehr als 4000 Privatpersonen eingereicht. Die Kläger sehen sich unter anderem im Grundrecht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Die mündliche Verhandlung soll an diesem Mittwoch fortgesetzt werden.

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