MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Hamburger Finanzgericht muss erneut über dubiose "Cum-Ex"-Aktiengeschäfte verhandeln. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hob ein Urteil dazu am Mittwoch auf und wies es an die Vorinstanz zurück, wie ein Sprecher sagte. Zu den Gründen will sich das Gericht erst am Donnerstag äußern. Der BFH hatte über die Frage, ob die Aktiengeschäfte eine illegale Steuergestaltung waren, zuvor hinter verschlossenen Türen verhandelt. Es geht um Aktiengeschäfte, die viele Banken, aber auch Fonds und Händler betrieben haben sollen. Weil dabei einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet wurde, soll der deutsche Fiskus mit diesen schnellen Aktienkäufen und -verkäufen rund um den Dividendenstichtag um Milliarden gebracht worden sein.P/stw