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Däubler-Gmelin kündigt Verfassungsklage gegen ESM und EU-Fiskalpakt an

Veröffentlicht am 12.04.2012, 01:05
Aktualisiert 12.04.2012, 01:08
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die frühere Bundesjustizminister Herta Däubler-Gmelin will einem Pressebericht zufolge Verfassungsbeschwerde gegen den geplanten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt einlegen. Die SPD-Politikerin sagte der 'Frankfurter Rundschau' (Donnerstagausgabe) mit beiden Maßnahmen würden das Haushalts- und Kontrollrecht des Bundestags beschnitten. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil zur Griechenland-Hilfe aber festgelegt, dass der Bundestag sein Budgetrecht nicht in der Substanz aufgeben dürfe, weder ganz noch teilweise.

'Hier wird eine rote Linie überschritten', sagte Däubler-Gmelin dem Blatt. Die SPD-Politikerin will die Beschwerden als Prozessbevollmächtigte der Organisation 'Mehr Demokratie e.V.' am Donnerstag in Berlin vorstellen. Sie sollen eingereicht werden, sobald der Euro-Rettungsschirm und der Fiskalpakt ratifiziert sind. 'Ich bin überzeugt, dass wir mit unserer Beschwerde eine sehr gute Chance haben.' Auch die Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler planen Verfassungsbeschwerden gegen die Instrumente zur Euro-Rettung.

Der ESM soll im Sommer in Kraft treten. Er tritt an die Stelle des derzeitigen Rettungsschirms EFSF, der allerdings noch ein Jahr parallel weiterlaufen wird. Der ESM soll über ein Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro verfügen.

'Ich bin sehr für Europa, aber nicht für ein Europa, das nur von den Regierungseliten bestimmt wird', sagte die einstige Justizministerin der Regierung Schröder. 'Es kann nicht sein, dass Europa die Rechte der nationalen Parlamente wegnimmt, ohne das Europa-Parlament und die Beteiligungsrechte der Bürger entsprechend zu stärken. Europa muss demokratisch sein.'

'Beim Fiskalpakt gibt es zwei springende Punkte', sagte Däubler-Gmelin. 'Der eine ist, dass er nicht gekündigt werden kann. Der andere ist, dass EU-Kommission und Ministerrat weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte erlangen, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken.' Dies gefährde aber die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Entscheidungen, zumal wenn sie Einschnitte in so sensiblen Bereichen wie der Sozialpolitik bedeuteten./bgf/he

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