Herlitz AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Herabsetzung des Grundkapitals
Herlitz AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
17.10.2012 15:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Berlin, den 17.10.2012 - Die Herlitz Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass
Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, die am 04.12.2012
stattfinden soll. Die außerordentliche Hauptversammlung soll die
Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über
die ordentliche Kapitalherabsetzung von derzeit 46.466.951,10 EUR auf
10.907.735 EUR beschließen. Der auf die einzelne Aktie entfallende Anteil
am Grundkapital, welches in 10.907.735 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt ist, soll somit von derzeit 4,26 EUR auf dann 1 EUR herabgesetzt
werden. Die Anzahl der Aktien und die prozentuale Beteiligung der Aktionäre
am Grundkapital sollen unverändert bleiben.
Mit der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme sollen frühere Verluste
ausgeglichen werden und das Grundkapital die bestehenden
Vermögensverhältnisse widerspiegeln.
Der Vorstand der Herlitz Aktiengesellschaft
17.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Herlitz AG
Am Borsigturm 100
13507 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 (0)30 43 93-0
Fax: +49 (0)30 43 93-3300
E-Mail: bhaumesser@herlitzpbs.com
Internet: www.herlitz.de
ISIN: DE0006053101, DE0006053119
WKN: 605310, 605311
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen, die am 04.12.2012
stattfinden soll. Die außerordentliche Hauptversammlung soll die
Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über
die ordentliche Kapitalherabsetzung von derzeit 46.466.951,10 EUR auf
10.907.735 EUR beschließen. Der auf die einzelne Aktie entfallende Anteil
am Grundkapital, welches in 10.907.735 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt ist, soll somit von derzeit 4,26 EUR auf dann 1 EUR herabgesetzt
werden. Die Anzahl der Aktien und die prozentuale Beteiligung der Aktionäre
am Grundkapital sollen unverändert bleiben.
Mit der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme sollen frühere Verluste
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