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DGAP-Adhoc: Stella Entertainment AG i. I.: Absicht, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen (deutsch)

Veröffentlicht am 08.07.2013, 12:30
Aktualisiert 08.07.2013, 12:32
Stella Entertainment AG i. I.: Absicht, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen

Stella Entertainment AG i. I. / Schlagwort(e): Delisting

08.07.2013 12:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Aktien der Stella Entertainment AG i.I., c/o RAe MÜLLER KRAUSE,

Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, - ISIN DE0006040702 - sind zum

regulierten Markt der Börse Hamburg zugelassen. Da keine Aussicht besteht,

die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (67a IN 301/02 -

Amtsgericht Hamburg) fortzuführen, beabsichtigt der Insolvenzverwalter,

Rechtsanwalt Hinnerk-J. Müller in Hamburg, nach Ablauf von drei Monaten

seit dieser Mitteilung den Widerruf der Zulassung der Aktien der Stella

Entertainment AG i.I. zum Börsenhandel im regulierten Markt bei der Börse

Hamburg zu beantragen.

Rückfragehinweis:

Rechtsanwalt Hinnerk-J. Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg

ISIN DE0006040702

08.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Stella Entertainment AG i. I.

c/o RAe Müller Krause, Stresemannstr. 161

22769 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040 3280 980

Fax: 040 3280 98 11

E-Mail:

Internet:

ISIN: DE0006040702

WKN: 604070

Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in Berlin,

Stuttgart; Frankfurt in Open Market



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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