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DGAP-News: BACKBONE Technology AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG (deutsch)

Veröffentlicht am 10.07.2012, 17:09
Aktualisiert 10.07.2012, 17:12
BACKBONE Technology AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

DGAP-News: Backbone Technology AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung

BACKBONE Technology AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

der BACKBONE Technology AG

10.07.2012 / 17:09

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BACKBONE Technology AG, Hamburg

Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXS | ISIN: DE000A0MFXS6

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 28.08.2012, 11:00 Uhr in

der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG

I. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht des

Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats. Es ist keine

Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen. Der Aufsichtsrat

hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt. Der

Jahresabschluss ist damit festgestellt.

II. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

III. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats

für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

IV. Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr

Ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch

die Hauptversammlung festgesetzt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen

vor, die folgende Vergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 an den

Aufsichtsrat auszuzahlen:

Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, EUR 1.500,00

Herrn Diplom-Volkswirt Peter Stockfisch, New York (USA), EUR 1.000,00

Herrn Diplom-Betriebswirt Burkhard Ley, Solingen, EUR 1.000,00

V. Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick

Ausgelegte Unterlagen

Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011

sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats können jeweils in den

Geschäftsräumen der Gesellschaft Esplanade 41, 20354 Hamburg eingesehen

werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine

Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung

ausliegen.

Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind

diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und

ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der

Berechtigung müssen dem nachfolgend benannten Kreditinstitut

(Anmeldestelle) unter der Anschrift

Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, 20354 Hamburg,

Telefaxnummer: 040/340671, spätestens bis zum 21.08.2012, 24:00 Uhr

zugehen.

Als Nachweis über den Anteilsbesitz, der die Berechtigung begründet, ist

vom Aktionär ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Nachweis

in Textform durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des

Anteilsbesitzes muss sich auf den 07.08.2012, 0:00 Uhr (sog.

Nachweisstichtag) beziehen und muss der vorgenannten Anmeldestelle (Otto M.

Schröder Bank AG) spätestens am 21.08.2012, 24:00 Uhr unter der soeben

erwähnten Anschrift zugehen.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den

Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung

übersandt. Sie enthalten auch nähere Einzelheiten zu einer

Vollmachtserteilung. Aktionäre, die nicht persönlich an der

Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch

Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine

Aktionärsvereinigung oder auch einer anderen Person, ausüben lassen.

Ausweislich des § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft können die

Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts auch durch Telefax oder

elektronische Medien erteilt werden.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der

Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor

der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechtes zu

bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu

eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.

Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter steht nur für die

Stimmrechts-vertretung, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur

Verfügung. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen diesem in jedem Fall

Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Wahrnehmung der

Vollmacht durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist

ausgeschlossen, wenn ihr keine Einzelweisung zugrunde liegt. Vollmachten

und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens

Montag, den 27. August 2012 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die

folgende Anschrift der Gesellschaft zu senden:

BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354 Hamburg

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die

Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Einzelheiten

zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten

Stimmrechtsvertreter sind in einem Informationsblatt beschrieben, das die

Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen.

Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu

übersenden unter der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Esplanade 41, 20354

Hamburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer: 040-553002-310.

Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre

Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann

zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 13.08.2012, 24:00

Uhr der Gesellschaft übersandt wurden.

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach

Eingang unter der Internetadresse: http://www.backbone.de veröffentlicht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der

genannten Internetadresse veröffentlicht.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG



Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals

oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen

(Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die

Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden.

Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei

eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben

nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monate Inhaber der Aktien sind

und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.



Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand

vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der

Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss.

Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen

zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 28.07.2012, 24:00 Uhr unter

der Anschrift: BACKBONE Technology AG, Vorstand, Esplanade 41, 20354

Hamburg zugehen.

Hamburg, im Juli 2012

BACKBONE Technology AG

Der Vorstand

Kontakt:

BACKBONE Technology AG

Esplanade 41

20354 Hamburg

Deutschland

Vorstand der BACKBONE Technology AG

Telefon +49 (0)40-553002-0

Ende der Corporate News

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10.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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177355 10.07.2012

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