Dr. Greger & Collegen: Staatsanwaltschaft München I nimmt in Sachen Mantel & Sohn KG und Lionelle GmbH Ermittlungen auf
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Dr. Greger & Collegen: Staatsanwaltschaft München I nimmt in Sachen
Mantel & Sohn KG und Lionelle GmbH Ermittlungen auf
27.01.2014 / 15:53
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Bei der Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG handelt es sich nach
eigenen Unternehmensangaben um einen der führenden Anbieter von Seed- und
Lizenzgeschäften für Privat- und Geschäftskunden. 'Der Handel mit Lizenzen
und lizenzgleichen Rechten blüht!', so die eigene Aussage der Gesellschaft.
Der Lizenzmarkt würde angeblich seit über 50 Jahren zu den faszinierendsten
Märkten gehören. Das Unternehmen warb damit, dass es seit 1997 im
Lizenzmarkt Jahr für Jahr Gewinne in zwei- bis dreistelliger Höhe erzielen
würde.
Aktuell erhalten Anleger, die über die Mantel & Sohn internationaler
Lizenzhandel KG bzw. über die Lionelle Masterlizenz GmbH ab Juli 2008 in
die von diesen Firmen angebotenen Lizenzgeschäfte Kapital investiert haben,
einen Fragebogen der Kriminalpolizei München zur Zeugenanhörung in dem
laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen des
Verdachts des Anlagebetrugs.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger in
zivilrechtlichen Verfahren gegen die Mantel & Sohn internationaler
Lizenzhandel KG bzw. gegen die Lionelle Masterlizenz GmbH vertritt, rät
allen angeschriebenen Anlegern, die Fragen möglichst detailliert und
gewissenhaft zu beantworten, um die strafrechtlichen Ermittlungen zu
unterstützen.
Den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits vertretenen Anlegern wird
geraten, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau zu verfolgen und mit
Hilfe der Akteneinsicht, die über einen anwaltlichen Vertreter erreicht
werden kann, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche
gegen den verantwortlichen Personenkreis vorzubereiten. Die Erstattung
eigener Strafanzeigen hilft geschädigten Kapitalanlegern bei der
Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel nicht weiter, so
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger. Vielmehr wird den betroffenen Anlegern angeraten, anwaltlich
überprüfen zu lassen, ob und inwieweit sie im Rahmen ihrer Investitionen
ordnungsgemäß auf die Risiken sowie auf die bisherige Geschäftsentwicklung
und die Verwendung des einzuzahlenden Kapitals hingewiesen wurden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
'Deutschlands Top-Anwälte' als 'Top-Wirtschaftskanzlei' in der Rubrik
'Kapitalmarktrecht' ausgezeichnet wurde und in diesen Fällen bereits
zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung
eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit
für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu
verlieren.
Ende der Finanznachricht
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27.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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