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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Staatsanwaltschaft München I nimmt in Sachen Mantel & Sohn KG und Lionelle GmbH Ermittlungen auf (deutsch)

Veröffentlicht am 27.01.2014, 15:53

Dr. Greger & Collegen: Staatsanwaltschaft München I nimmt in Sachen Mantel & Sohn KG und Lionelle GmbH Ermittlungen auf

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Staatsanwaltschaft München I nimmt in Sachen

Mantel & Sohn KG und Lionelle GmbH Ermittlungen auf

27.01.2014 / 15:53

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Bei der Mantel & Sohn internationaler Lizenzhandel KG handelt es sich nach

eigenen Unternehmensangaben um einen der führenden Anbieter von Seed- und

Lizenzgeschäften für Privat- und Geschäftskunden. 'Der Handel mit Lizenzen

und lizenzgleichen Rechten blüht!', so die eigene Aussage der Gesellschaft.

Der Lizenzmarkt würde angeblich seit über 50 Jahren zu den faszinierendsten

Märkten gehören. Das Unternehmen warb damit, dass es seit 1997 im

Lizenzmarkt Jahr für Jahr Gewinne in zwei- bis dreistelliger Höhe erzielen

würde.

Aktuell erhalten Anleger, die über die Mantel & Sohn internationaler

Lizenzhandel KG bzw. über die Lionelle Masterlizenz GmbH ab Juli 2008 in

die von diesen Firmen angebotenen Lizenzgeschäfte Kapital investiert haben,

einen Fragebogen der Kriminalpolizei München zur Zeugenanhörung in dem

laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I wegen des

Verdachts des Anlagebetrugs.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger in

zivilrechtlichen Verfahren gegen die Mantel & Sohn internationaler

Lizenzhandel KG bzw. gegen die Lionelle Masterlizenz GmbH vertritt, rät

allen angeschriebenen Anlegern, die Fragen möglichst detailliert und

gewissenhaft zu beantworten, um die strafrechtlichen Ermittlungen zu

unterstützen.

Den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bereits vertretenen Anlegern wird

geraten, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft genau zu verfolgen und mit

Hilfe der Akteneinsicht, die über einen anwaltlichen Vertreter erreicht

werden kann, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche

gegen den verantwortlichen Personenkreis vorzubereiten. Die Erstattung

eigener Strafanzeigen hilft geschädigten Kapitalanlegern bei der

Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in der Regel nicht weiter, so

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger. Vielmehr wird den betroffenen Anlegern angeraten, anwaltlich

überprüfen zu lassen, ob und inwieweit sie im Rahmen ihrer Investitionen

ordnungsgemäß auf die Risiken sowie auf die bisherige Geschäftsentwicklung

und die Verwendung des einzuzahlenden Kapitals hingewiesen wurden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

'Deutschlands Top-Anwälte' als 'Top-Wirtschaftskanzlei' in der Rubrik

'Kapitalmarktrecht' ausgezeichnet wurde und in diesen Fällen bereits

zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung

eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit

für die Durchsetzung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche zu

verlieren.

Ende der Finanznachricht

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27.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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