Dr. Greger & Collegen: Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger - Insolvenzgericht lädt zu Gläubigerversammlungen
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Dr. Greger & Collegen: Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger -
Insolvenzgericht lädt zu Gläubigerversammlungen
27.06.2014 / 13:41
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Nachdem in der ersten Anleihegläubiger-Abstimmung nicht das erforderliche
Beschlussfähigkeitsquorum von 50% erreicht wurde, hat das zuständige
Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen nunmehr die Anleihegläubiger der
beiden RENA-Schuldverschreibungen (WKN: A1E8W und A1TNHG) zu
Gläubigerversammlungen am 18.07.2014 nach Gütenbach, den Sitz der
Emittentin, geladen. In der dort stattfindenden Präsenzveranstaltung sollen
die Anleihegläubiger jeweils einen Gemeinsamen Vertreter für ihre Anleihe
wählen. Dieser wird dann auch die Rechte der Anleihegläubiger im
Insolvenzverfahren wahrnehmen.
"Die Anleihegläubiger der RENA-Anleihen müssen jetzt unbedingt aktiv
werden", appelliert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Nachdem für die Beschlussfähigkeit
in der ersten Abstimmung ein Quorum von 50 % der ausstehenden
Schuldverschreibungen erforderlich war, sind die jetzigen Versammlungen
bereits beschlussfähig, wenn nur ein Anleihegläubiger anwesend ist bzw.
sich vertreten lässt. Damit ist es nicht nur sehr wahrscheinlich, dass es
nunmehr zu einer wirksamen Wahl von Gemeinsamen Vertretern der
RENA-Anleihegläubiger kommen wird, die Anleihegläubiger haben jetzt durch
Ausübung ihrer Stimmrechte auch eine viel stärkere Möglichkeit der
Einflussnahme auf das Wahlergebnis, da die 50%-Hürde weggefallen ist,"
erklärt der Anlagerechtler, der sich ebenfalls zur Wahl des Gemeinsamen
Vertreters stellen wird. "Der Gemeinsame Vertreter wird die Interessen der
Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertreten. Daher ist es besonders
wichtig, dass die Person des Gemeinsamen Vertreters bestimmte Anforderungen
wie wirtschaftliche und insbesondere rechtliche Expertise erfüllt," führt
der Kanzleigründer Dr. Greger aus, der selbst seit 15 Jahren mit zwei
Kanzleistandorten deutschlandweit im Bereich des Kapitalmarktrechts tätig
ist.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger
der RENA-GmbH vertritt, wird auch in dieser zweiten Abstimmung die
Stimmrechte der Anleihegläubiger kostenlos ausüben. Dies hat für die
jeweiligen Anleihegläubiger den Vorteil, dass sie nicht persönlich in der
Gläubigerversammlung anwesend sein müssen, das Stimmrecht dennoch ausgeübt
wird und so Einfluss auf die wesentlichen Entscheidungen genommen werden
kann.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage
www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich die Anleihegläubiger der
Rena GmbH kostenlos registrieren können und alle notwendigen Unterlagen zur
Übertragung ihrer Stimmrechte in der jeweiligen Gläubigerversammlung
erhalten.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen
Anleihegläubiger daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der
Ansprüche zu verlieren.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
Ende der Finanznachricht
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275609 27.06.2014