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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger - Insolvenzgericht lädt zu Gläubigerversammlungen (deutsch)

Veröffentlicht am 27.06.2014, 13:41

Dr. Greger & Collegen: Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger - Insolvenzgericht lädt zu Gläubigerversammlungen

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Anleihe/Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Zweite Abstimmung für RENA-Anleihegläubiger -

Insolvenzgericht lädt zu Gläubigerversammlungen

27.06.2014 / 13:41

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Nachdem in der ersten Anleihegläubiger-Abstimmung nicht das erforderliche

Beschlussfähigkeitsquorum von 50% erreicht wurde, hat das zuständige

Insolvenzgericht Villingen-Schwenningen nunmehr die Anleihegläubiger der

beiden RENA-Schuldverschreibungen (WKN: A1E8W und A1TNHG) zu

Gläubigerversammlungen am 18.07.2014 nach Gütenbach, den Sitz der

Emittentin, geladen. In der dort stattfindenden Präsenzveranstaltung sollen

die Anleihegläubiger jeweils einen Gemeinsamen Vertreter für ihre Anleihe

wählen. Dieser wird dann auch die Rechte der Anleihegläubiger im

Insolvenzverfahren wahrnehmen.

"Die Anleihegläubiger der RENA-Anleihen müssen jetzt unbedingt aktiv

werden", appelliert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und

Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Nachdem für die Beschlussfähigkeit

in der ersten Abstimmung ein Quorum von 50 % der ausstehenden

Schuldverschreibungen erforderlich war, sind die jetzigen Versammlungen

bereits beschlussfähig, wenn nur ein Anleihegläubiger anwesend ist bzw.

sich vertreten lässt. Damit ist es nicht nur sehr wahrscheinlich, dass es

nunmehr zu einer wirksamen Wahl von Gemeinsamen Vertretern der

RENA-Anleihegläubiger kommen wird, die Anleihegläubiger haben jetzt durch

Ausübung ihrer Stimmrechte auch eine viel stärkere Möglichkeit der

Einflussnahme auf das Wahlergebnis, da die 50%-Hürde weggefallen ist,"

erklärt der Anlagerechtler, der sich ebenfalls zur Wahl des Gemeinsamen

Vertreters stellen wird. "Der Gemeinsame Vertreter wird die Interessen der

Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren vertreten. Daher ist es besonders

wichtig, dass die Person des Gemeinsamen Vertreters bestimmte Anforderungen

wie wirtschaftliche und insbesondere rechtliche Expertise erfüllt," führt

der Kanzleigründer Dr. Greger aus, der selbst seit 15 Jahren mit zwei

Kanzleistandorten deutschlandweit im Bereich des Kapitalmarktrechts tätig

ist.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger

der RENA-GmbH vertritt, wird auch in dieser zweiten Abstimmung die

Stimmrechte der Anleihegläubiger kostenlos ausüben. Dies hat für die

jeweiligen Anleihegläubiger den Vorteil, dass sie nicht persönlich in der

Gläubigerversammlung anwesend sein müssen, das Stimmrecht dennoch ausgeübt

wird und so Einfluss auf die wesentlichen Entscheidungen genommen werden

kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat hierfür eine eigene Homepage

www.rena-geschädigt.de eingerichtet, auf der sich die Anleihegläubiger der

Rena GmbH kostenlos registrieren können und alle notwendigen Unterlagen zur

Übertragung ihrer Stimmrechte in der jeweiligen Gläubigerversammlung

erhalten.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen

Anleihegläubiger daher zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht

spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der

Ansprüche zu verlieren.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

Ende der Finanznachricht

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27.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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275609 27.06.2014

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