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DGAP-News: Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10 (deutsch)

Veröffentlicht am 27.11.2012, 10:37
Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10

DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache

Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10

27.11.2012 / 10:37

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Stellungnahme der Steuerberatungsgesellschaft STEURAT zur aktuellen

Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Was Mandanten zukünftig bei der

Führung ordnungsgemäßer Fahrtenbücher beachten müssen.

Wiesbaden - Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist

in deutschen Unternehmen weit verbreitet, doch für viele Unternehmer und

Mitarbeiter führt die Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der

sogenannten 1% Regelung zu einer unzutreffend hohen Besteuerung des

privaten Nutzungsanteils. Die Alternative zur 1% Regelung ist das

Fahrtenbuch: Doch um dessen steuerrechtlichen Vorteile effektiv zu nutzen

und Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen, ist die Führung eines

lückenlosen Fahrtenbuches unerlässlich. Thomas Kunsch, geschäftsführender

Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT

(www.steurat.de), kennt die Rechtslage rund um Fahrtenbücher genau und

berät seine Mandanten entsprechend: 'Im terminreichen Arbeitsalltag

unterschätzen viele Unternehmen oftmals die besonderen Anforderungen an

Fahrtenbücher. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Fahrtenbücher

ordnungsgemäß und unkompliziert zu führen.'

Im aktuellen Urteil VI R 33/10 bestätigt der Bundesfinanzhof die

Notwendigkeit detaillierter Angaben in Fahrtenbüchern für Dienstwagen

deutscher Unternehmen. Steuerexperte Thomas Kunsch fasst die wichtigsten

Regeln zusammen:

1- Dienstfahrten müssen detailliert eingetragen werden: Dazu gehören

Datum, Kilometerstand sowie das genaue Ziel und der Grund jeder

einzelnen Fahrt.

2- Das nachträgliche Eintragen fehlender Daten - etwa aus separaten

Kalendern oder Tabellen - ist im Rahmen der geschäftlichen Nutzung

nicht zulässig.

3- Teilabschnitte einer einheitlichen Dienstfahrt können zusammengefasst

werden.

4- Bei Privatfahrten, unter anderem zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,

reichen kurze Vermerke samt Kilometerangabe in der Regel aus.

5- Kleinere Mängel führen dabei nicht zu einer Verwerfung des

Fahrtenbuches, sofern die Angaben insgesamt plausibel sind.

In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM steht das

STEURAT-Team rund um Thomas Kunsch vor allem mittelständischen Kunden im

Rhein-Main-Gebiet bei sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung - von

Fahrtenbüchern bis hin zur Erbschaftssteuer. Zu den Leistungen der

Steuerkanzlei gehören unter anderem Jahresabschlüsse,

Unternehmensnachfolgen, Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und

Körperschaftssteuererklärungen. Das erfahrene Team verfügt über ein

etabliertes Kontaktnetzwerk zu regionalen Banken, Behörden und Unternehmen

und unterstützt auch Privatpersonen und Berufsverbände

Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und

CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als

zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten

im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und

lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten

rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen

Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets

zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes

Unternehmens.

Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,

Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de

Ende der Finanznachricht

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27.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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194775 27.11.2012

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