Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10
DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10
27.11.2012 / 10:37
---------------------------------------------------------------------
Stellungnahme der Steuerberatungsgesellschaft STEURAT zur aktuellen
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Was Mandanten zukünftig bei der
Führung ordnungsgemäßer Fahrtenbücher beachten müssen.
Wiesbaden - Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist
in deutschen Unternehmen weit verbreitet, doch für viele Unternehmer und
Mitarbeiter führt die Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der
sogenannten 1% Regelung zu einer unzutreffend hohen Besteuerung des
privaten Nutzungsanteils. Die Alternative zur 1% Regelung ist das
Fahrtenbuch: Doch um dessen steuerrechtlichen Vorteile effektiv zu nutzen
und Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen, ist die Führung eines
lückenlosen Fahrtenbuches unerlässlich. Thomas Kunsch, geschäftsführender
Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT
(www.steurat.de), kennt die Rechtslage rund um Fahrtenbücher genau und
berät seine Mandanten entsprechend: 'Im terminreichen Arbeitsalltag
unterschätzen viele Unternehmen oftmals die besonderen Anforderungen an
Fahrtenbücher. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Fahrtenbücher
ordnungsgemäß und unkompliziert zu führen.'
Im aktuellen Urteil VI R 33/10 bestätigt der Bundesfinanzhof die
Notwendigkeit detaillierter Angaben in Fahrtenbüchern für Dienstwagen
deutscher Unternehmen. Steuerexperte Thomas Kunsch fasst die wichtigsten
Regeln zusammen:
1- Dienstfahrten müssen detailliert eingetragen werden: Dazu gehören
Datum, Kilometerstand sowie das genaue Ziel und der Grund jeder
einzelnen Fahrt.
2- Das nachträgliche Eintragen fehlender Daten - etwa aus separaten
Kalendern oder Tabellen - ist im Rahmen der geschäftlichen Nutzung
nicht zulässig.
3- Teilabschnitte einer einheitlichen Dienstfahrt können zusammengefasst
werden.
4- Bei Privatfahrten, unter anderem zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
reichen kurze Vermerke samt Kilometerangabe in der Regel aus.
5- Kleinere Mängel führen dabei nicht zu einer Verwerfung des
Fahrtenbuches, sofern die Angaben insgesamt plausibel sind.
In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM steht das
STEURAT-Team rund um Thomas Kunsch vor allem mittelständischen Kunden im
Rhein-Main-Gebiet bei sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung - von
Fahrtenbüchern bis hin zur Erbschaftssteuer. Zu den Leistungen der
Steuerkanzlei gehören unter anderem Jahresabschlüsse,
Unternehmensnachfolgen, Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und
Körperschaftssteuererklärungen. Das erfahrene Team verfügt über ein
etabliertes Kontaktnetzwerk zu regionalen Banken, Behörden und Unternehmen
und unterstützt auch Privatpersonen und Berufsverbände
Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und
CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als
zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten
im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und
lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten
rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen
Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets
zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes
Unternehmens.
Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de
Ende der Finanznachricht
---------------------------------------------------------------------
27.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
194775 27.11.2012
DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
Mit einfachen Regeln zum lückenlosen Fahrtenbuch - BFH VI R 33/10
27.11.2012 / 10:37
---------------------------------------------------------------------
Stellungnahme der Steuerberatungsgesellschaft STEURAT zur aktuellen
Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Was Mandanten zukünftig bei der
Führung ordnungsgemäßer Fahrtenbücher beachten müssen.
Wiesbaden - Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist
in deutschen Unternehmen weit verbreitet, doch für viele Unternehmer und
Mitarbeiter führt die Versteuerung des geldwerten Vorteils im Rahmen der
sogenannten 1% Regelung zu einer unzutreffend hohen Besteuerung des
privaten Nutzungsanteils. Die Alternative zur 1% Regelung ist das
Fahrtenbuch: Doch um dessen steuerrechtlichen Vorteile effektiv zu nutzen
und Problemen mit dem Finanzamt vorzubeugen, ist die Führung eines
lückenlosen Fahrtenbuches unerlässlich. Thomas Kunsch, geschäftsführender
Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT
(www.steurat.de), kennt die Rechtslage rund um Fahrtenbücher genau und
berät seine Mandanten entsprechend: 'Im terminreichen Arbeitsalltag
unterschätzen viele Unternehmen oftmals die besonderen Anforderungen an
Fahrtenbücher. Wir helfen unseren Mandanten dabei, ihre Fahrtenbücher
ordnungsgemäß und unkompliziert zu führen.'
Im aktuellen Urteil VI R 33/10 bestätigt der Bundesfinanzhof die
Notwendigkeit detaillierter Angaben in Fahrtenbüchern für Dienstwagen
deutscher Unternehmen. Steuerexperte Thomas Kunsch fasst die wichtigsten
Regeln zusammen:
1- Dienstfahrten müssen detailliert eingetragen werden: Dazu gehören
Datum, Kilometerstand sowie das genaue Ziel und der Grund jeder
einzelnen Fahrt.
2- Das nachträgliche Eintragen fehlender Daten - etwa aus separaten
Kalendern oder Tabellen - ist im Rahmen der geschäftlichen Nutzung
nicht zulässig.
3- Teilabschnitte einer einheitlichen Dienstfahrt können zusammengefasst
werden.
4- Bei Privatfahrten, unter anderem zwischen Wohnung und Arbeitsplatz,
reichen kurze Vermerke samt Kilometerangabe in der Regel aus.
5- Kleinere Mängel führen dabei nicht zu einer Verwerfung des
Fahrtenbuches, sofern die Angaben insgesamt plausibel sind.
In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM steht das
STEURAT-Team rund um Thomas Kunsch vor allem mittelständischen Kunden im
Rhein-Main-Gebiet bei sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung - von
Fahrtenbüchern bis hin zur Erbschaftssteuer. Zu den Leistungen der
Steuerkanzlei gehören unter anderem Jahresabschlüsse,
Unternehmensnachfolgen, Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und
Körperschaftssteuererklärungen. Das erfahrene Team verfügt über ein
etabliertes Kontaktnetzwerk zu regionalen Banken, Behörden und Unternehmen
und unterstützt auch Privatpersonen und Berufsverbände
Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und
CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als
zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten
im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und
lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten
rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen
Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets
zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes
Unternehmens.
Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de
Ende der Finanznachricht
---------------------------------------------------------------------
27.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------
194775 27.11.2012