Tantalus Rare Earths AG: Bezugsangebot - Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre -
Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Börsengang
08.04.2013 10:30
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre
der Tantalus Rare Earths AG
Bezugsangebot
an die Aktionäre der Tantalus Rare Earths AG, Grünwald, Landkreis München
(ISIN DE000A1MMFF4, WKN A1MMFF)zum Bezug von neuen Aktien in der
Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00
Der Vorstand hat gemäß der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der
Tantalus Rare Earths AG am 24. März 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 350.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die
'Neuen Aktien') zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013
gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären durch die SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, (die 'Bank') die Neuen Aktien zum
mittelbaren Bezug an.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das
Bezugsverhältnis beträgt sechs (6) alte zu einer (1) Neuen Aktie.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt,
dass die Neuen Aktien von SCHNIGGE gezeichnet und mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug nach
einem noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös - nach
Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft
abzuführen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat die
Aktionärin Aston Nash Limited auf ihr Bezugsrecht für 250.966 Aktien
verzichtet.
Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wird noch festgelegt.
Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer
Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum
Bezugspreis abzugeben (der 'Überbezug').
Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des
Bezugsverhältnisses von 6:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Neuen
Aktien können die Aktionäre keine Neuen Aktien beziehen. Es ist nur der
Bezug einer ganzen Neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen davon
möglich. Es ist auch möglich, weniger Neue Aktien zu beziehen, als dem
jeweiligen Aktionär zusteht.
Die Gesellschaft hat SCHNIGGE als Bezugsstelle bestellt (nachfolgend auch
die 'Bezugsstelle' genannt).
Die Aktionäre werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur
Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts,
einschließlich eines etwaigen Überbezugs, in der Zeit vom
8. April 2013 (00:00 Uhr MEZ) bis 22. April 2013 (24:00 Uhr MEZ)
über ihre Depotbanken bei der für SCHNIGGE tätig werdende Abwicklungsstelle
Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen auszuüben. Zur
Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
während der üblichen Geschäftszeiten eine entsprechende Weisung, unter
Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten
Bezugserklärung, zu erteilen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten,
werden zudem gebeten, die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende
gewünschte Aktienanzahl in dem in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenem
Feld gesondert anzugeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre
gesammelt bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bankhaus Gebr.
Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Telefax +49 (0)7161 969317
aufzugeben und den noch festzulegenden Bezugspreis je Neuer Aktie
(einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen
etwaigen Überbezug) ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf
folgendes Konto der Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:
Konto Nr.: 51546, BLZ: 610 300 00,IBAN: DE52 6103 0000 0000 0515 46,
BIC-Code: MARBDE6G, Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung TRE AG '.
Für den Bezug der Neuen Aktien wird die übliche Bankprovision berechnet.
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der
Bezugserklärung sowie des
Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte
Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende
Bezugsrechte für Bruchteile sowie Neuen Aktien werden nach Ablauf der
Bezugsfrist wertlos ausgebucht und verfallen damit ersatzlos.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der TRE AG
mit der ISIN DE000A1MMFF4 / WKN A1MMFF mit Ablauf des 7. April 2013. Zu
diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang
des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären über ihre
Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die
alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte.
Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 22. April 2013, 24:00
Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der
Bezugsstelle bzw. ggf. von dieser beauftragten Abwicklungsstelle zu
übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu
diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der
Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.
Preisspanne, Festlegung des Bezugspreises
Hiermit weisen wir die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass der konkrete
Bezugspreis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes nicht
feststeht.
Der Bezugspreis steht noch nicht fest, sondern wird spätestens fünf Tage
vor Ablauf der Bezugsfrist - voraussichtlich am 17. April 2013 - durch den
Vorstand festgelegt und auf der Internetseite der TRE AG (www.tre-ag.com)
sowie im Wege einer Corporate News Mitteilung bekannt gemacht werden. Die
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt spätestens drei Tage vor Ablauf
der Bezugsrist, damit voraussichtlich am 19. April 2013. Für den
Bezugspreis wurde eine Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00 je Neue Aktie
festgelegt.
Zuteilung bei Überbezug
Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien
entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden
die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung berücksichtigt.
Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende
Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu
bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag
unverzüglich zurückerstattet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die
bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Mit
Lieferung der Neuen Aktien kann nicht vor Ablauf der 19. KW 2013 gerechnet
werden.
Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wird
aufgrund des öffentlichen Angebots durch das Bezugsangebot ein
Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt wurde am 28. März 2013
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt und ist
auf der Website des Emittenten unter www.tre- ag.com abrufbar.
Wichtiger Hinweis
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach
Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden.
Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht bei wesentlichen
nachteiligen Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der
Gesellschaft, wesentlichen Einschränkungen des Börsenhandels oder des
Bankgeschäfts oder wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu
geringe Nachfrage nach den Neuen Aktien besteht. Eine etwaige Beendigung
gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die
infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte
gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.
Risikohinweise
Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der
Gesellschaft.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen
Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das
Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht
durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können, wenn die ihm
gar nicht oder später als erwartet geliefert werden.
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass die Gesellschaft verschiedenen
Risiken ausgesetzt ist, die im Wertpapierprospekt, der unter www.tre-ag.com
veröffentlicht wurde, beschrieben sind.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es
wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit
der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben
wurde ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der unter www.tre-ag.com
einsehbar ist.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des
Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung
der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland
möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung
der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch
mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder
weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren
ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher
Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch
für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem
Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder
Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit
den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme
dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann
Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu
informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities
Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft
oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der
Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung
an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Der Gesellschaft sind keine wesentlichen Aktionäre oder Organmitglieder
bekannt, die im Rahmen dieses Angebots Aktien erwerben möchte.
Grünwald, im April 2013
Tantalus Rare Earths AG
Der Vorstand
08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Börsengang
08.04.2013 10:30
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre
der Tantalus Rare Earths AG
Bezugsangebot
an die Aktionäre der Tantalus Rare Earths AG, Grünwald, Landkreis München
(ISIN DE000A1MMFF4, WKN A1MMFF)zum Bezug von neuen Aktien in der
Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00
Der Vorstand hat gemäß der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der
Tantalus Rare Earths AG am 24. März 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats
vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 350.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die
'Neuen Aktien') zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013
gewinnberechtigt.
Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären durch die SCHNIGGE
Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, (die 'Bank') die Neuen Aktien zum
mittelbaren Bezug an.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das
Bezugsverhältnis beträgt sechs (6) alte zu einer (1) Neuen Aktie.
Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt,
dass die Neuen Aktien von SCHNIGGE gezeichnet und mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug nach
einem noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös - nach
Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft
abzuführen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat die
Aktionärin Aston Nash Limited auf ihr Bezugsrecht für 250.966 Aktien
verzichtet.
Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wird noch festgelegt.
Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer
Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum
Bezugspreis abzugeben (der 'Überbezug').
Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des
Bezugsverhältnisses von 6:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Neuen
Aktien können die Aktionäre keine Neuen Aktien beziehen. Es ist nur der
Bezug einer ganzen Neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen davon
möglich. Es ist auch möglich, weniger Neue Aktien zu beziehen, als dem
jeweiligen Aktionär zusteht.
Die Gesellschaft hat SCHNIGGE als Bezugsstelle bestellt (nachfolgend auch
die 'Bezugsstelle' genannt).
Die Aktionäre werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur
Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts,
einschließlich eines etwaigen Überbezugs, in der Zeit vom
8. April 2013 (00:00 Uhr MEZ) bis 22. April 2013 (24:00 Uhr MEZ)
über ihre Depotbanken bei der für SCHNIGGE tätig werdende Abwicklungsstelle
Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen auszuüben. Zur
Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank
während der üblichen Geschäftszeiten eine entsprechende Weisung, unter
Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten
Bezugserklärung, zu erteilen.
Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten,
werden zudem gebeten, die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende
gewünschte Aktienanzahl in dem in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenem
Feld gesondert anzugeben.
Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre
gesammelt bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bankhaus Gebr.
Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Telefax +49 (0)7161 969317
aufzugeben und den noch festzulegenden Bezugspreis je Neuer Aktie
(einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen
etwaigen Überbezug) ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf
folgendes Konto der Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:
Konto Nr.: 51546, BLZ: 610 300 00,IBAN: DE52 6103 0000 0000 0515 46,
BIC-Code: MARBDE6G, Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung TRE AG '.
Für den Bezug der Neuen Aktien wird die übliche Bankprovision berechnet.
Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der
Bezugserklärung sowie des
Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte
Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende
Bezugsrechte für Bruchteile sowie Neuen Aktien werden nach Ablauf der
Bezugsfrist wertlos ausgebucht und verfallen damit ersatzlos.
Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils
zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der TRE AG
mit der ISIN DE000A1MMFF4 / WKN A1MMFF mit Ablauf des 7. April 2013. Zu
diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang
des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären über ihre
Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die
alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert.
Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte.
Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 22. April 2013, 24:00
Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der
Bezugsstelle bzw. ggf. von dieser beauftragten Abwicklungsstelle zu
übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu
diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der
Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.
Preisspanne, Festlegung des Bezugspreises
Hiermit weisen wir die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass der konkrete
Bezugspreis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes nicht
feststeht.
Der Bezugspreis steht noch nicht fest, sondern wird spätestens fünf Tage
vor Ablauf der Bezugsfrist - voraussichtlich am 17. April 2013 - durch den
Vorstand festgelegt und auf der Internetseite der TRE AG (www.tre-ag.com)
sowie im Wege einer Corporate News Mitteilung bekannt gemacht werden. Die
Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt spätestens drei Tage vor Ablauf
der Bezugsrist, damit voraussichtlich am 19. April 2013. Für den
Bezugspreis wurde eine Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00 je Neue Aktie
festgelegt.
Zuteilung bei Überbezug
Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien
entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden
die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung berücksichtigt.
Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende
Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu
bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag
unverzüglich zurückerstattet.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der
Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die
bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Mit
Lieferung der Neuen Aktien kann nicht vor Ablauf der 19. KW 2013 gerechnet
werden.
Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wird
aufgrund des öffentlichen Angebots durch das Bezugsangebot ein
Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt wurde am 28. März 2013
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt und ist
auf der Website des Emittenten unter www.tre- ag.com abrufbar.
Wichtiger Hinweis
Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach
Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden.
Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht bei wesentlichen
nachteiligen Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der
Gesellschaft, wesentlichen Einschränkungen des Börsenhandels oder des
Bankgeschäfts oder wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu
geringe Nachfrage nach den Neuen Aktien besteht. Eine etwaige Beendigung
gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die
infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte
gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.
Risikohinweise
Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der
Gesellschaft.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen
Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das
Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht
durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können, wenn die ihm
gar nicht oder später als erwartet geliefert werden.
Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass die Gesellschaft verschiedenen
Risiken ausgesetzt ist, die im Wertpapierprospekt, der unter www.tre-ag.com
veröffentlicht wurde, beschrieben sind.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es
wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit
der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben
wurde ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der unter www.tre-ag.com
einsehbar ist.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des
Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung
der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland
möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im
Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung
der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch
mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder
weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren
ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher
Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch
für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem
Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder
Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit
den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme
dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann
Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu
informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities
Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft
oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der
Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung
an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Der Gesellschaft sind keine wesentlichen Aktionäre oder Organmitglieder
bekannt, die im Rahmen dieses Angebots Aktien erwerben möchte.
Grünwald, im April 2013
Tantalus Rare Earths AG
Der Vorstand
08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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