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DGAP-News: Tantalus Rare Earths AG: Bezugsangebot - Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre - (deutsch)

Veröffentlicht am 08.04.2013, 10:30
Aktualisiert 08.04.2013, 10:32
Tantalus Rare Earths AG: Bezugsangebot - Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre -

Tantalus Rare Earths AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Börsengang

08.04.2013 10:30

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an die Aktionäre

der Tantalus Rare Earths AG

Bezugsangebot

an die Aktionäre der Tantalus Rare Earths AG, Grünwald, Landkreis München

(ISIN DE000A1MMFF4, WKN A1MMFF)zum Bezug von neuen Aktien in der

Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00

Der Vorstand hat gemäß der Ermächtigung in § 4 Abs. 6 der Satzung der

Tantalus Rare Earths AG am 24. März 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats

vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch

Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 350.000,00 durch Ausgabe

von bis zu 350.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem

anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die

'Neuen Aktien') zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013

gewinnberechtigt.

Die Gesellschaft bietet hiermit den Aktionären durch die SCHNIGGE

Wertpapierhandelsbank AG, Düsseldorf, (die 'Bank') die Neuen Aktien zum

mittelbaren Bezug an.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das

Bezugsverhältnis beträgt sechs (6) alte zu einer (1) Neuen Aktie.

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären in der Weise eingeräumt,

dass die Neuen Aktien von SCHNIGGE gezeichnet und mit der Verpflichtung

übernommen werden, sie den Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug nach

einem noch festzulegenden Bezugspreis anzubieten und den Mehrerlös - nach

Abzug einer angemessenen Provision und der Kosten - an die Gesellschaft

abzuführen. Zur Herstellung eines glatten Bezugsverhältnisses hat die

Aktionärin Aston Nash Limited auf ihr Bezugsrecht für 250.966 Aktien

verzichtet.

Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wird noch festgelegt.

Die bestehenden Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer

Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere Neue Aktien zum

Bezugspreis abzugeben (der 'Überbezug').

Für sich aus dem individuellen Aktienbestand aufgrund des

Bezugsverhältnisses von 6:1 rechnerisch ergebende Bruchteile von Neuen

Aktien können die Aktionäre keine Neuen Aktien beziehen. Es ist nur der

Bezug einer ganzen Neuen Aktie oder eines ganzzahligen Vielfachen davon

möglich. Es ist auch möglich, weniger Neue Aktien zu beziehen, als dem

jeweiligen Aktionär zusteht.

Die Gesellschaft hat SCHNIGGE als Bezugsstelle bestellt (nachfolgend auch

die 'Bezugsstelle' genannt).

Die Aktionäre werden gebeten, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur

Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts,

einschließlich eines etwaigen Überbezugs, in der Zeit vom

8. April 2013 (00:00 Uhr MEZ) bis 22. April 2013 (24:00 Uhr MEZ)

über ihre Depotbanken bei der für SCHNIGGE tätig werdende Abwicklungsstelle

Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen auszuüben. Zur

Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank

während der üblichen Geschäftszeiten eine entsprechende Weisung, unter

Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten

Bezugserklärung, zu erteilen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit des Überbezugs Gebrauch machen möchten,

werden zudem gebeten, die von ihnen über ihr Bezugsrecht hinausgehende

gewünschte Aktienanzahl in dem in der Bezugserklärung hierfür vorgesehenem

Feld gesondert anzugeben.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Aktionäre

gesammelt bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bankhaus Gebr.

Martin AG, Kirchstraße 35, 73033 Göppingen, Telefax +49 (0)7161 969317

aufzugeben und den noch festzulegenden Bezugspreis je Neuer Aktie

(einschließlich des Bezugspreises für Neue Aktien im Hinblick auf einen

etwaigen Überbezug) ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf

folgendes Konto der Bankhaus Gebr. Martin AG zu zahlen:

Konto Nr.: 51546, BLZ: 610 300 00,IBAN: DE52 6103 0000 0000 0515 46,

BIC-Code: MARBDE6G, Verwendungszweck 'Kapitalerhöhung TRE AG '.

Für den Bezug der Neuen Aktien wird die übliche Bankprovision berechnet.

Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang der

Bezugserklärung sowie des

Bezugspreises bei der genannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte

Bezugsrechte bzw. sich aus dem individuellen Aktienbestand ergebende

Bezugsrechte für Bruchteile sowie Neuen Aktien werden nach Ablauf der

Bezugsfrist wertlos ausgebucht und verfallen damit ersatzlos.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils

zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der TRE AG

mit der ISIN DE000A1MMFF4 / WKN A1MMFF mit Ablauf des 7. April 2013. Zu

diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte von den Aktienbeständen im Umfang

des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären über ihre

Depotbank automatisch eingebucht. Vom Beginn der Bezugsfrist an werden die

alten Aktien 'ex-Bezugsrecht' notiert.

Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte.

Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 22. April 2013, 24:00

Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der

Bezugsstelle bzw. ggf. von dieser beauftragten Abwicklungsstelle zu

übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu

diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem vorgenannten Konto der

Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.

Preisspanne, Festlegung des Bezugspreises

Hiermit weisen wir die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass der konkrete

Bezugspreis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Bezugsangebotes nicht

feststeht.

Der Bezugspreis steht noch nicht fest, sondern wird spätestens fünf Tage

vor Ablauf der Bezugsfrist - voraussichtlich am 17. April 2013 - durch den

Vorstand festgelegt und auf der Internetseite der TRE AG (www.tre-ag.com)

sowie im Wege einer Corporate News Mitteilung bekannt gemacht werden. Die

Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt spätestens drei Tage vor Ablauf

der Bezugsrist, damit voraussichtlich am 19. April 2013. Für den

Bezugspreis wurde eine Preisspanne von EUR 20,00 - EUR 30,00 je Neue Aktie

festgelegt.

Zuteilung bei Überbezug

Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Neuen Aktien

entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d.h. es werden

die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der

Gleichbehandlung berücksichtigt.

Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende

Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu

bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag

unverzüglich zurückerstattet.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der

Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die

bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Mit

Lieferung der Neuen Aktien kann nicht vor Ablauf der 19. KW 2013 gerechnet

werden.

Gemäß der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierprospektgesetzes wird

aufgrund des öffentlichen Angebots durch das Bezugsangebot ein

Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt wurde am 28. März 2013

von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt und ist

auf der Website des Emittenten unter www.tre- ag.com abrufbar.

Wichtiger Hinweis

Die Gesellschaft ist berechtigt, das Bezugsangebot jederzeit auch noch nach

Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien zu beenden.

Eine Beendigung kommt insbesondere in Betracht bei wesentlichen

nachteiligen Veränderungen in der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der

Gesellschaft, wesentlichen Einschränkungen des Börsenhandels oder des

Bankgeschäfts oder wenn die Gesellschaft der Ansicht ist, dass eine zu

geringe Nachfrage nach den Neuen Aktien besteht. Eine etwaige Beendigung

gilt dann auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Anleger, die

infolge der Ausübung ihrer Bezugsrechte Kosten hatten oder Bezugsrechte

gekauft haben, würden in diesem Fall einen Verlust erleiden.

Risikohinweise

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung

der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der

Gesellschaft.

Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen

Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das

Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht

durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können, wenn die ihm

gar nicht oder später als erwartet geliefert werden.

Wir weisen die Aktionäre darauf hin, dass die Gesellschaft verschiedenen

Risiken ausgesetzt ist, die im Wertpapierprospekt, der unter www.tre-ag.com

veröffentlicht wurde, beschrieben sind.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es

wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit

der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben

wurde ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, der unter www.tre-ag.com

einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des

Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung

der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland

möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im

Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung

der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch

mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder

weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren

ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher

Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch

für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem

Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine

Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder

Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit

den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme

dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann

Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu

informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities

Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der

Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den

Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft

oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer

Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der

Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von

Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung

an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

Der Gesellschaft sind keine wesentlichen Aktionäre oder Organmitglieder

bekannt, die im Rahmen dieses Angebots Aktien erwerben möchte.

Grünwald, im April 2013

Tantalus Rare Earths AG

Der Vorstand

08.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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