ESTAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ESTAVIS AG
25.02.2013 20:35
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Flossbach von Storch Invest S. A., Luxemburg-Strassen, Luxemburg, hat
uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.01.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 01.01.2013 über Folgendes informiert:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte ohne Einsatz eigener Mittel.
25.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ESTAVIS AG
Uhlandstr. 165
10719 Berlin
Deutschland
Internet: http://www.estavis.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 09.01.2013 im Zusammenhang mit der
Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle
vom 01.01.2013 über Folgendes informiert:
* Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
* Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte ohne Einsatz eigener Mittel.
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