🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

DGAP-Stimmrechte: SolarWorld AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.03.2014, 12:47

SolarWorld AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

SolarWorld AG

19.03.2014 12:47

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG

I)

Die J.P. Morgan Securities plc, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG,

Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte

überschritten hat und an diesem Tag 4,46% (das entspricht 663955

Stimmrechten) betragen hat.

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

II)

Die J.P. Morgan Chase International Holdings, London, UK hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der

Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46% (das entspricht

663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

III)

Die J.P. Morgan Chase (UK) Holdings Limited, London, UK hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der

Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46% (das entspricht

663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

IV)

Die J.P. Morgan Capital Holdings Limited, London, UK hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der

Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46% (das entspricht

663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

V)

Die J.P. Morgan International Finance Limited, Newark, Delaware, USA hat

uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die

Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46%

(das entspricht 663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited, J.P. Morgan Capital Holdings Limited

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

VI)

Die Bank One International Holdings Corporation, Chicago, Illinois, USA hat

uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die

Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46%

(das entspricht 663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited, J.P. Morgan Capital Holdings Limited, J.P. Morgan International

Finance Limited

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

VII)

Die J.P. Morgan International Inc., New York, NY, USA hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der

Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46% (das entspricht

663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited, J.P. Morgan Capital Holdings Limited, J.P. Morgan International

Finance Limited, Bank One International Holdings Corporation

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

VIII)

Die J.P. Morgan Chase Bank, National Association, Columbus, Ohio, USA hat

uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG, Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die

Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 4,46%

(das entspricht 663955 Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited, J.P. Morgan Capital Holdings Limited, J.P. Morgan International

Finance Limited, Bank One International Holdings Corporation, J.P. Morgan

International Inc.

0,49% der Stimmrechte (das entspricht 72796 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

IX)

Die JPMorgan Chase & Co., New York, NY, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

am 17.03.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG,

Bonn, Deutschland am 11.03.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte

überschritten hat und an diesem Tag 4,49% (das entspricht 669448

Stimmrechten) betragen hat.

3,97% der Stimmrechte (das entspricht 591159 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SolarWorld AG

jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: J.P. Morgan Securities plc, J.P.

Morgan Chase International Holdings, J.P. Morgan Chase (UK) Holdings

Limited, J.P. Morgan Capital Holdings Limited, J.P. Morgan International

Finance Limited, Bank One International Holdings Corporation, J.P. Morgan

International Inc., J.P. Morgan Chase Bank, National Association

0,53% der Stimmrechte (das entspricht 78289 Stimmrechten) sind der

Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 5 WpHG in Verbindung mit Satz 2

WpHG zuzurechnen.

19.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: SolarWorld AG

Martin-Luther-King-Straße 24

53175 Bonn

Deutschland

Internet: www.solarworld.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------------

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.