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DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE000A0WMJQ4

Veröffentlicht am 16.04.2014, 18:41

Zielgesellschaft: Porta Systems AG; Bieter: David L. Deck (und andere)

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung des Erlangens der Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 i.V.m.

§ 10 Abs. 1 S. 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Kontrollerwerber und weitere kontrollierende Personen:

1. Herr David L. Deck, 47 Rue Plati, 98000 Monaco, Monaco

2. Herr Gilbert Schöni, c/o Dardo Investments Partners FZE, Level 41,

Emirates Towers, Sheikh Zayed Road, P.O. Box 31303, Dubai, Vereinigte

Arabische Emirate

3. Frau Prof. Dr. Lee-Ann Laurent-Applegate, Rue du village 3, 1038

Bercher, Schweiz

4. Herr Frank Scheunert, Burj Khalifa Residences, Tower No. 8, Apartement

No. 2902, The Residences 2, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

(gemeinsam nachfolgend die 'Kontrollerwerber')

Gemeinsam mit:

1. Herrn Dr. Anthony De Buys Roessingh, Chemin du Grand-Record 5,

Bussiny-près-Lausanne (VD), Schweiz,

2. Frau Corinne Scaletta, Route de Longefan 3, Villeneuve, Schweiz,

3. Frau Dr. Nathalie Hirt-Burri, Chemin de la Cornèle 5, La Conversion,

Schweiz,

4. Herrn Tomas Svoboda, Rue de la Dole 16, 1262 Eysins, Schweiz,

5. Herrn Prof. Wassim Raffoul, Chemin du Saux 18, Mont-sur-Lausanne,

Schweiz

(gemeinsam nachfolgend die 'weiteren kontrollierenden Personen')

Zielgesellschaft:

Porta Systems AG

Fritz-Vomfelde-Straße 34

40547 Düsseldorf

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB

4089.

Inhaberaktien: ISIN DE000A0WMJQ4 / WKN A0WMJQ

Angaben zum Kontrollerwerb:

Die Kontrollerwerber David L. Deck und Gilbert Schöni haben am 14. April

2014 mit der Exchange Investors B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande,

einen Aktienleihvertrag über 100.000 Aktien der Porta Systems AG

abgeschlossen, die sie am 15. April 2014 von der Exchange Investors B.V.

übereignet erhalten haben. Die Kontrollerwerberin Frau Prof.

Laurent-Applegate und die weiteren kontrollierenden Personen müssen sich

gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG die Stimmrechte aus den von Herrn David L. Deck und

Herrn Gilbert Schöni gehaltenen Aktien zurechnen lassen.

Herr Kontrollerwerber Frank Scheunert hält unmittelbar 120.000 Aktien der

Porta Systems AG und hat damit einen Stimmrechtsanteil von 23,23 % und eine

entsprechende Beteiligung am Grundkapital.

Die Kontrollerwerber (Frau Prof. Dr. Laurent-Applegate, Herr David L. Deck,

Herr Gilbert Schöni und Herr Frank Scheunert) und weiteren kontrollierenden

Personen (Herr Dr. De Buys Roessingh, Frau Scaletta, Frau Dr. Hirt-Burri,

Herr Svoboda und Prof. Raffoul) haben zudem am 15. April 2014 einen

Kooperationsvertrag geschlossen. Die Kontrollerwerber und die weiteren

kontrollierenden Personen müssen sich daher gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG ihre

jeweiligen Stimmrechte aus ihren Anteilen an der Porta Systems AG

wechselseitig zurechnen lassen.

Am 15. April 2014 hielten die Kontrollerwerber und die weiteren

kontrollierenden Personen unter Berücksichtigung der vorstehend

beschriebenen Zurechnungen insgesamt 220.000 auf den Inhaber lautende

Stückaktien der Porta Systems AG (42,59 % der Stimmrechte und des

Grundkapitals). Seitdem beträgt der von den Kontrollerwerbern und den

weiteren kontrollierenden Personen zugerechnete Stimmrechtsanteil an der

Porta Systems AG 42,59 %. Die Kontrollerwerber und die weiteren

kontrollierenden Personen haben damit am 15. April 2014 die Kontrolle gemäß

§§ 39 Abs. 2, 30 Abs. 2, 35 Abs. 1 WpÜG über die Porta Systems AG erlangt.

Diese Veröffentlichung erfolgt daher zugleich auch im Namen der

vorgenannten weiteren kontrollierenden Personen.

Die Kontrollerwerber werden gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher

Inhaberaktien der Porta Systems AG gegenüber allen Aktionären der Porta

Systems AG abgeben und veröffentlichen. Das Pflichtangebot wird im Wege

eines Barangebots erfolgen. Das Pflichtangebot ergeht zu den in der

Angebotsunterlage mitzuteilenden Bedingungen. Die Kontrollerwerber werden

mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG

resultierenden Verpflichtungen der weiteren kontrollierenden Personen

erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien

der Porta Systems AG veröffentlichen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und

weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet

unter http://porta-systems-angebot.server-bo.de/.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Porta

Systems AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot

betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der

Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Investoren und Inhaber von Aktien der

Porta Systems AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle

sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehende Dokumente zu

lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige

Informationen enthalten werden.

Bonn, den 16. April 2014

David L. Deck, Gilbert Schöni, Prof. Dr. Lee-Ann Laurent-Applegate, Frank

Scheunert, Dr. Anthony De Buys Roessingh, Corinne Scaletta, Dr. Nathalie

Hirt-Burri, Tomas Svoboda, Prof. Wassim Raffoul

Ende der WpÜG-Meldung

16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin und Düsseldorf

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