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DIHK dringt auf Änderungen beim Mindestlohn für Praktikanten

Veröffentlicht am 28.03.2014, 10:42

BERLIN (dpa-AFX) - Die Kritik aus der Wirtschaft am Mindestlohn-Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reißt nicht ab. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) dringt auf Änderungen bei den Regelungen für Praktikanten. Es sei "keine sachgerechte Abgrenzung", wenn lediglich Pflichtpraktika vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen.

"Ist Inhalt eines Praktikums nicht die Erbringung einer Arbeitsleistung gegen Entgelt, sondern steht die Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Praktikanten im Vordergrund, dann ist die Verpflichtung der Zahlung eines Mindestlohnes verfehlt", heißt es in einer der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vorliegenden DIHK-Stellungnahme.

Andernfalls würden freiwillige Praktika von Unternehmen "wenn überhaupt, dann nur noch in geringem Umfang angeboten". Insbesondere für Studierende würde sich die geplante Regelung negativ auswirken, da sich deren Chancen verringerten, frühzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. "Der Übergang vom Studium in die Praxis wird auf diese Weise erschwert."

Neben den verpflichtenden Praktika müssten "zumindest alle freiwilligen Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, vom Mindestlohn ausgenommen werden". Praktika in Unternehmen dienten - so der DIHK - generell der Ausbildung und seien grundsätzlich als Lernangebote zu betrachten.kr

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