BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen elf Supermärkte und Drogerien vor, die gegen die Rücknahmepflicht von Elektrogeräten verstoßen haben sollen. "Wir waren gezwungen, dagegen rechtliche Schritte einzuleiten", sagte Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag. Außerdem forderte sie die zuständigen Landesbehörden auf, Verstöße zu kontrollieren und dagegen vorzugehen. Dies passiere bislang nicht konsequent.
Die Deutsche Umwelthilfe kontrollierte zwischen Mai und Juni stichprobenartig 38 Filialen von 14 Supermarkt- und Drogerieketten. "Die Ergebnisse sind massiv erschreckend", sagte Metz. 20 der kontrollierten Märkte hätten die Elektrogeräte nicht zurückgenommen, obwohl sie dazu verpflichtet seien. Auch habe es in keinem der Märkte ausreichende Informationen für Verbraucher und Verbraucherinnen oder ein durchdachtes Rücknahmekonzept gegeben.
Seit dem 1. Juli vergangenen Jahres können Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektro-Kleingeräte auch in den meisten Supermärkten und Discounter-Filialen zurückgegeben. Alle Märkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern annehmen, wenn sie selbst Elektrogeräte verkaufen.