Eyemaxx Real Estate AG - Information der One Square (NYSE:SQ) Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter
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Emittent / Herausgeber: Bronze Properties Sárl / Schlagwort(e): Anleihe
Eyemaxx Real Estate AG - Information der One Square Advisory Services
S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter
19.04.2023 / 16:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Eyemaxx Real Estate AG
Information der One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer
Vertreter der Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP),
2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) und Pflichtwandelanleihe
2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR)
* Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten unklar und umstritten
* Irreführende Meldung von Herrn Meyer zu Schwabedissen zur Frage der
Wirksamkeit der Sicherheiten
* Massiver Kursanstieg der besicherten Anleihe nach der irreführenden
Mitteilung
* Schaden für die unbesicherten Anleihegläubiger
* Beauftragung des Gründers und ehemaligen Vorstands der Eyemaxx Real
Estate AG
* Bericht der Insolvenzverwaltung zum Stand des Verfahrens
München, 19. April 2023
Über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG wurde am 5. November 2021 ein
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Korneuburg,
Österreich zur GZ 36S101/21a eröffnet. Ferner ist mit Beschluss des
Amtsgerichts Aschaffenburg vom 6. Dezember 2021 in Deutschland ein
Sekundärinsolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG
eröffnet worden.
Die Eyemaxx Real Estate AG ist Emittentin mehrerer Anleihen.
Für die unbesicherten Anleihen
* 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP)
* 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ)
* Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR)
Hier wurde die One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer
Vertreter bestellt.
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der besicherten Anleihe Eyemaxx
Real Estate AG 2020/25 (ISIN DE000A289PZ4 / WKN A289PZ) ist Rechtsanwalt
Gustav Meyer zu Schwabedissen.
Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten unklar und umstritten
Zwischen den gemeinsamen Vertretern der Anleihen besteht Dissens
hinsichtlich der Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten für diese
Anleihe. Diese Frage hat unmittelbare Auswirkungen auf die zu erwartende
Quote für die jeweiligen Anleihen. Hätte die Wirksamkeit der Bestellung
Bestand, kämen die Erlöse aus der Verwertung der als Sicherheit dienenden
Projekte ausschließlich den besicherten Anleihegläubigern zugute. Für beide
Rechtsansichten liegen entsprechende Gutachten vor. Sofern es keine Einigung
auf Vergleichsbasis gibt, ist mit einer langen gerichtlichen
Auseinandersetzung zu rechnen.
One Square hat eine renommierte österreichische Anwaltskanzlei beauftragt,
den Sachverhalt zu beurteilen. Diese Insolvenzrechtsspezialisten kommen zu
dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten aufgrund
unerlaubter Einlagenrückgewähr zumindest in nicht unbeträchtlichen Umfang
unwirksam ist. Die Insolvenzverwaltung teilt diese Rechtsansicht und hat
erhebliche Zweifel, dass einige Sicherheiten an in Österreich gelegenen
Immobilien und Superädifikaten (ähnlich deutschem Erbbaurecht) wirksam
bestellt wurden. Auch die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass es sich
um einen Fall unzulässiger Einlagenrückgewähr handeln könnte.
Irreführende Meldung von Herrn Meyer zu Schwabedissen zur Frage der
Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten
Herr Meyer zu Schwabedissen hat am 03.02.2023 eine Corporate News zum Stand
des Sanierungs-/Insolvenzverfahrens der Eyemaxx Real Estate AG und zu den
Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG veröffentlicht.
https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/eyemaxx-real-estate-ag-2020-25-wkn-a289pz-isin-de000a289pz4-bekanntmachung-des-gemeinsamen-vertreters/1747001
In dieser Meldung bezieht Herr Meyer zu Schwabedissen Stellung zur
Wirksamkeit der Bestellung von Sicherheiten für die Anleihe Eyemaxx Real
Estate AG 2020/25. Obwohl Herrn Meyer zu Schwabedissen das gegenläufige
Gutachten und die Rechtsansicht der Insolvenzverwaltung bekannt sind, finden
diese aber in seiner Corporate News weder Erwähnung noch Würdigung. Die
Insolvenzverwaltung wollte sich zur Frage der Wirksamkeit aufgrund der
fehlenden Rechtssicherheit nicht äußern und hat eine ad hoc Veröffentlichung
ausdrücklich abgelehnt.
Dennoch hat Herr Meyer zu Schwabedissen die den tatsächlichen Sachverhalt in
wesentlichen Punkten unvollständig darstellende Mitteilung in den Markt
gegeben. Die inhaltliche Darstellung des dort geschilderten Sachverhalts ist
unvollständig, Herrn Meyer zu Schwabedissen verschweigt bekannte
Informationen, sie ist daher irreführend.
Massiver Kursanstieg der besicherten Anleihe nach der irreführenden
Mitteilung
Der Kurs der besicherten Anleihe ist unmittelbar nach der Veröffentlichung
durch Herrn Meyer zu Schwabedissen um ca. 80% gestiegen. Die irreführende
Darstellung in der Corporate News vom 03.02.2023 hatte unmittelbare und
signifikante Auswirkungen auf den Börsenkurs der Anleihe Eyemaxx Real Estate
AG 2020/25.
Zwischen April 2022 und dem 02.02.2023 lag der Kurs kontinuierlich im
Bereich zwischen EUR 15,00 und EUR 20,00. Am 03.02.2023 stieg der Kurs auf
EUR 33,00 an und liegt seither kontinuierlich im Bereich zwischen EUR 28,50
und EUR 34,00.
Bildlink:
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Bildtitel:
Die BAFIN hat von dem Vorgang Kenntnis.
Zudem entsprechen die von Herrn Meyer zu Schwabedissen in der Corporate News
vom 03.02.2023 angegebenen Bewertungen der Sicherheiten nach Einschätzung
von Marktexperten nicht den tatsächlich realisierbaren Werten. Trotz seines
Hinweises auf einen möglichen Zweifel hinsichtlich der Werthaltigkeit der
Immobilien können Leser die Mitteilung von Herr Meyer zu Schwabedissen durch
die Angabe einer (nominellen) Deckungsquote von 90% so verstehen, dass eine
Befriedigung der Anleihegläubiger in einer entsprechenden prozentualen
Größenordnung vorstellbar sei.
Schaden für die unbesicherten Anleihegläubiger
Parallel zu dem Kursanstieg der besicherten Anleihe sind die unbesicherten
Anleihen in der Zeit vom 03.02. bis 17.02.2023 von EUR 4,00 auf EUR 3,30
(ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) gefallen. Dieser Kursverlust und der
damit entstandene Schaden trifft die unbesicherten Anleihegläubiger.
Beauftragung des Gründers und ehemaligen Vorstands der Eyemaxx Real Estate
AG
Weiterhin wurde uns bekannt, dass Herr Meyer zu Schwabedissen Herrn Dr.
Michael Müller den Auftrag erteilt hatte, die Immobilien in Österreich zu
verwerten. Dieser Auftrag erfolgte ohne Abstimmung mit der
Insolvenzverwaltung und ohne Abstimmung mit One Square.
One Square lehnt eine Beauftragung von Herrn Dr. Müller, dem Gründer und
ehemaligen Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG, ab. Herr Dr. Müller zeichnet
als langjähriger Vorstand maßgeblich für die Insolvenz verantwortlich. Zudem
bestehen Anzeichen, dass Herr Dr. Müller sich wegen persönlichem
Fehlverhalten verantworten muss.
Den Hauptverantwortlichen für die Insolvenz mit der Verwertung der
Immobilien zu beauftragen, zeugt von einer Fehleinschätzung der Situation
und kann nicht im Interesse der Anleihegläubiger als Hauptgeschädigte
liegen.
Bericht der Insolvenzverwaltung zum Stand des Verfahrens
One Square steht in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung sowohl in
Österreich als auch in Deutschland. One Square hat die Insolvenzverwaltung
um einen Bericht zum Stand des Verfahrens gebeten, der aktuell erstellt und
in Kürze vorliegen wird.
One Square wird entsprechend berichten und zeitnah zu einer Telefonkonferenz
einladen, um die Anleihegläubiger unmittelbar zu informieren.
Über One Square
One Square ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in München,
Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört zu den
führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und
Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- &
Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften,
Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen
tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich
durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung
von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
Kontakt
One Square
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
email: eyemaxx@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
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