BRÜSSEL (dpa-AFX) - Fluggesellschaften (NYSE:JETS) sollen nach dem Willen der EU-Staaten dazu verpflichtet sein, bestimmte Daten der Passagiere mit nationalen Behörden zu teilen. Ziel der neuen Vorgaben ist unter anderem, Terrorismus und schwere Kriminalität besser zu bekämpfen, wie die EU-Staaten am Mittwoch mitteilten.
Zu den erhobenen Daten gehören den Angaben zufolge etwa Name, Nationalität, Geburtstag und Infos zum Gepäck. Auf die Frage, ob dadurch flächendeckend Passkontrollen nötig seien, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur: "Niemand wird verpflichtet sein, am Flughafen an den Check-in-Schalter zu gehen. Check-in und die Erfassung der Daten kann auch online passieren."
Die Entscheidung der EU-Staaten geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde Ende vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Bislang müssten die Check-in-Daten, sogenannte API-Daten, nur auf mehr oder weniger freiwilliger Basis übermittelt werden, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson damals. EU-Staaten und Europaparlament müssen die genaue Ausgestaltung der neuen Regeln noch aushandeln, bevor sie in Kraft treten können. Änderungen an dem Vorhaben sind möglich.
Die Vorgaben sollen für Flüge innerhalb der EU gelten, aber auch für solche in die EU oder aus ihr hinaus. "Aber Kriminelle buchen sehr oft viele Tickets für viele Flugzeuge, so dass es schwierig ist, zu sehen, wohin sie eigentlich fliegen", sagte Johansson im Dezember.