LUXEMBURG (dpa-AFX) - Nach jahrelangem Streit steuert Europa auf neue Anbauregeln für genmanipulierte Pflanzen zu. Die EU-Staaten könnten in Europa zugelassene Genpflanzen dann leichter verbieten. Bei ihrem Treffen am Donnerstag in Luxemburg wollen sich Bundeslandwirtschaftsministerin Barbara Hendricks (SPD) und ihre europäischen Kollegen darauf verständigen.
Endgültig beschlossen wäre damit aber noch nichts, weil die EU-Staaten sich noch mit dem Europaparlament einigen müssen. Das Parlament hatte für einen früheren Entwurf der Pläne im Juli 2011 Zustimmung signalisiert.
Derzeit müssen die EU-Staaten nationale Anbauverbote mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen belegen - was als schwierig gilt, weil die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa bereits Studien erstellt. Künftig sollen die Staaten Verbote auch mit Berufung etwa auf die öffentliche Ordnung oder sozioökonomische Gründe aussprechen können.
Sowohl Umweltschützer und Grüne als auch die Gentechnikbranche sind damit unzufrieden. "Die Verbotsgründe, mit denen ein Staat sich bei diesen Verhandlungen gegen den Anbau der Gentec-Pflanzen wehren kann, sind gefährlich schwammig formuliert", meint der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Der Branchenverband Europabio beklagt "nicht-objektive Gründe" für Verbote und mangelnde Planungssicherheit für die Industrie.
Derzeit werden in Europa nach Angaben der EU-Kommission nur geringe Mengen genveränderter Pflanzen für kommerzielle Zwecke angebaut. Größtes Anbauland für den Genmais MON 810 war nach Zahlen für das Jahr 2012 Spanien mit einer Fläche von 116 306 Hektar. Portugal, Tschechien, Rumänien und die Slowakei folgen mit deutlich geringeren Flächen.
Die ebenfalls für den Anbau zugelassene Genkartoffel Amflora wird seit 2011 in der EU nicht mehr angebaut. Hinzu können Ackerflächen für Forschungszwecke kommen.
Als Lebens- oder Futtermittel sind in Europa derzeit etwa 60 genveränderte Organismen zugelassen, darunter zahlrreiche Maissorten, Baumwolle, Sojabohnen, Raps, Zuckerrüben und Mikroorganismen. Für deren Zulassung gelten allerdings andere Verfahren.ha