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Faeser warnt vor hybrider Kriegführung Russlands - Kommende Wahlen schützen

Veröffentlicht am 25.03.2024, 05:51
© Reuters

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat vor wachsenden Gefahren durch die hybride Kriegführung Russlands gewarnt. "Wir erleben hier tatsächlich eine neue Dimension der Bedrohungen durch die russische Aggression", sagte die SPD-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung" (Montag). "Wir sehen Einflussnahmeversuche durch Lügen, durch massive Desinformation. Aber auch die Spionage ist mindestens so aktiv", sagte Faeser. Sie warf dem Kreml zugleich vor, Fluchtbewegungen nach Westeuropa gezielt zu fördern: "Russland will den Westen auch mit Migration destabilisieren."

Die Bundesregierung werde sich in den kommenden Monaten stärker gegen den Einfluss Russlands in Westeuropa wappnen, kündigte die Ministerin an. Besonders wichtig sei der Schutz der anstehenden Wahlen. "Wir müssen dafür sorgen, dass es keine Hackerangriffe auf Wahlbehörden oder auf die Übermittlung von Wahlergebnissen gibt".

Im Juni findet die Europawahl statt, im September folgen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Faeser setzt bei dem Schutz auf den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz gegen Desinformationskampagnen. Sie wandte sich zugleich gegen Kürzungen in ihrem Etat für 2025.

Faeser warf ferner der AfD eine Putin-Nähe vor, was AfD-Chefin Alice Weidel in einem dpa-Interview bestritten hatte. "Die AfD verehrt Putin und verachtet das moderne Deutschland", sagte die Ministerin. Die Partei habe sich "in großen Teilen von einer Anti-Euro-Partei zu einer Anti-Grundgesetz-Partei radikalisiert". Faeser schloss auch ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht aus. "Wenn eine Partei die demokratische Grundordnung aggressiv überwinden will, kann sie vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Wenn die Radikalisierung der AfD weitergeht, ist das eine Option, die unsere Verfassung vorsieht", sagte die Ministerin.

Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall, was in erster Instanz gerichtlich bestätigt wurde und aktuell Gegenstand eines Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat der Verfassungsschutz den jeweiligen AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

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