LUXEMBURG (dpa-AFX) - Frankreich darf nicht länger Dividenden französischer Unternehmen, die an im Ausland ansässige Investmentfonds gezahlt werden, mit einer Quellensteuer von 25 Prozent besteuern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dies sei eine Diskriminierung der ausländischen Fonds. Die Dividenden, die an in Frankreich ansässige Fonds gehen, bleiben nämlich unbesteuert.
Damit siegten zehn belgische, deutsche, spanische und amerikanische Investmentfonds vor dem höchsten EU-Gericht. Sie hatten in Frankreich gegen die Dividendenbesteuerung geklagt. Der EuGH gab ihnen Recht: Der Unterschied in der Besteuerung führe dazu, dass es für französische Anleger nicht attraktiv sei, in ausländischen Investmentfonds Geld anzulegen. Dies sei eindeutig eine nach EU-Recht verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Diese Beschränkung könne auch nicht durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt werden: Wenn ein Staat Dividenden heimischer Unternehmen bei heimischen Fonds nicht besteuere, könne er keine Besteuerung diese Dividenden bei gebietsfremden Fonds rechtfertigen./eb/DP/zb
Damit siegten zehn belgische, deutsche, spanische und amerikanische Investmentfonds vor dem höchsten EU-Gericht. Sie hatten in Frankreich gegen die Dividendenbesteuerung geklagt. Der EuGH gab ihnen Recht: Der Unterschied in der Besteuerung führe dazu, dass es für französische Anleger nicht attraktiv sei, in ausländischen Investmentfonds Geld anzulegen. Dies sei eindeutig eine nach EU-Recht verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Diese Beschränkung könne auch nicht durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt werden: Wenn ein Staat Dividenden heimischer Unternehmen bei heimischen Fonds nicht besteuere, könne er keine Besteuerung diese Dividenden bei gebietsfremden Fonds rechtfertigen./eb/DP/zb