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Gründer will Elektromarkt-Kette Best Buy zurückkaufen

Veröffentlicht am 06.08.2012, 17:39
Aktualisiert 06.08.2012, 17:40
NEW YORK (dpa-AFX) - Der Gründer der US-amerikanischen Elektromarkt-Kette Best Buy will sie für einen Milliardenbetrag kaufen und von der Börse nehmen. Er sei überzeugt, das so der dringend notwendige Wandel am besten umgesetzt werden könne, erklärte der 71-jährige Richard Schulze am Montag. Der Gründer ist zu einem stolzen Aufpreis von bis zu 47 Prozent bereit. Er ist bereits größter Best-Buy-Aktionär mit einem Anteil von 20,1 Prozent.

Insgesamt wird Best Buy bei dem Angebot mit bis zu 8,8 Milliarden Dollar bewertet. Schulze bietet 24 bis 26 Dollar je Aktie, das Papier schoss im frühen New Yorker Handel am Montag zeitweise um gut 13 Prozent auf rund 20 Dollar hoch. Noch im März hatte sie über 27 Dollar gekostet.

Best Buy macht wie auch anderen Unternehmen der Branche die Konkurrenz durch den Online-Handel zu schaffen. Das Unternehmen m musste einen Sparkurs einschlagen und Läden schließen. Zuletzt brach in dem Anfang Mai abgeschlossenen ersten Geschäftsquartal der Gewinn um ein Viertel auf 158 Millionen Dollar ein. Der Umsatz verbesserte sich um zwei Prozent auf 11,6 Milliarden Dollar.

Schulze hatte die Firma 1966 noch unter dem Namen Sound of Music gegründet. Im Jahr 1983 machte er den ersten Laden der Marke Best Buy auf. Bis 2002 war er Konzernchef und hielt bis Juni dieses Jahres noch den Vorsitz im Verwaltungsrat.

Eine stille Einigung mit dem aktuellen Management hinter den Kulissen wäre ihm lieber gewesen, räumte Schulze ein. Nachdem jedoch seine Bitten nach Einblick in die Firmenzahlen in den vergangenen Wochen unbeantwortet geblieben seien, habe er sich zu dem öffentlichen Angebot entschlossen. Eine Milliarde Dollar will er demnach selbst einbringen, der Rest soll von Finanzinvestoren und aus Krediten kommen. Sein Finanzberater Credit Suisse sei sehr zuversichtlich, dass er die Finanzierung zusammenbekommen werde.

Best Buy wies die Aktionäre in einer kurzen Reaktion lediglich darauf hin, dass die 'uneingeforderte Interessenbekundung' an viele Bedingung gebunden sei./so/DP/wiz

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