FRANKFURT (dpa-AFX) - Vor gut einem halben Jahr ist das neue Kapitalanlagegesetzbuch - kurz KAGB - in Kraft getreten. Es erhöht die Anforderungen an Anbieter von offenen und geschlossenen Fonds und unterwirft sie einer strengeren Kontrolle durch die Bafin. Auch die offenen Immobilienfonds (OIFs) fallen unter das neue verschärfte Recht. Die Rechtsanwältin Alexandra Weis von der unter anderem auf Aufsichts- und Immobilienrecht spezialisierten Wirtschaftskanzlei King & Spalding in Frankfurt erklärt, was das für Privatanleger bedeutet. Im Fokus stehen dabei vor allem die Vorschriften für die Rückgabe von Fondsanteilen und die Kosten. Hier gibt es auch nach den Gesetzesänderungen große Unterschiede.
Frage: Wo bekommen nicht-professionelle Privatanleger die verschärfte Regulierung der OIFs am deutlichsten zu spüren?
Antwort: Zunächst einmal ganz klar bei den Rücknahmeregeln. Diese sind nach meiner Meinung aber nicht das Ergebnis der verschärften Regulierung, sondern eher Resultat der Neugestaltung des Produktes Immobiliensondervermögen. Außerdem fordert das KAGB eine deutlich umfangreichere Dokumentation, beispielsweise bei den Verkaufsprospekten, in denen, das sei am Rande erwähnt, neuerdings sogar ein Feiertagsrisiko beschrieben sein soll.
Frage: Schon früher waren solche Prospekte häufig für den Laien schwer zu verstehen - und jetzt?
Antwort: Die Prospekte richten sich inhaltlich wohl eher an einen wirtschaftlich versierten Anleger. Für den Privatanleger dürfte es sehr wohl schwierig sein, die Inhalte in ihrem vollen Umfang zu erfassen. Dies ist sicher im Sinne eines Anlegerschutzes wenig zielführend.
Frage: Worauf sollten Anleger denn jetzt verstärkt achten?
Antwort: Es kommen jetzt tatsächlich mehr Anbieter und neue Produkte in den Markt für Offene Immobilienfonds. Das heißt, es gilt, was vorher schon gegolten hat: Als Anleger sollte ich gut vergleichen, denn die Angebote dürften beispielsweise bei den Kosten auch weiterhin sehr stark variieren. Ich meine damit etwa Posten wie Ausgabeaufschläge, Rücknahmeabschläge und Verwaltungskosten.
Frage: Gibt es auch Unterschiede bei den Haltefristen?
Antwort: Ja, und zwar nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Haltedauer von zwei Jahren kann es Unterschiede geben. Der Gesetzgeber überlässt den Anbietern die Entscheidung über die Häufigkeit der Rückgabemöglichkeiten. Die Bandbreite bewegt sich dabei zwischen täglicher und jährlicher Rückgabe. Daneben gilt für alle eine Kündigungsfrist von einem Jahr zur Rückgabe von Anteilen. Anleger sollten also auch bei den Rückgabemodalitäten genau schauen.
Frage: Das Gesetz bringt mehr Verwaltungsaufwand - also auch mehr Kosten. Tragen diese am Ende die Anleger?
Antwort: Diverse Anbieter legen bereits neue Immobilienfonds auf, und es kommen auch neue Anbieter hinzu. Das heißt, der Markt der Anbieter und Produkte wird größer, was zu mehr Wettbewerb führt. In einem derartigen Umfeld werden Preiserhöhungen gegenüber den Anlegern und damit die Umlegung der Kosten auf die Anleger eher schwer durchzusetzen sein.
Frage: Könnte der Handel über die Börse mehr Bedeutung erlangen? Weil Anleger so die neuen Entnahmeregeln umgehen wollen?
Antwort: Das könnte insbesondere wegen der Halte- und Kündigungsfristen und bei nicht mehr täglichen Rücknahmemöglichkeiten passieren. Andererseits hält der typisch deutsche Privatanleger seine Anteile ja eher langfristig und handelt damit nicht. Darüber hinaus wird es beim Handel über die Börse Abschläge geben, während Rücknahmeabschläge bei einer Rückgabe der Anteile an die Fondsanbieter bei den klassischen Immobiliensondervermögen eher unüblich sind und dies wohl auch weiter so gehandhabt werden wird. Deshalb dürfte sich bei den neuen Produkten der Handel über die Börse zumindest nicht relevant verstärken.
--- Gespräch: Tanja Vedder, dpa-AFX ---