(Im ersten Satz wird die Schreibweise der Bertelsmann-Tochter richtiggestellt.)
HAMM (dpa-AFX) - Die Bertelsmann-Konzerntochter Arvato Systems ist im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter um einen Werkvertrag unterlegen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigte die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich bei der Beschäftigung des 37-Jährigen aus Gütersloh um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung durch die Werkvertragsfirma gehandelt habe. Seine Tätigkeit habe mehr als einfache Hausmeisterdienstleistungen umfasst. Somit stehen dem schwerbehinderten Familienvater nun Lohnnachzahlungen durch die Werkvertragsfirma zu. Der Anwalt des Klägers sprach von einer Signalwirkung für weitere Betroffene./mtj/DP/zb
HAMM (dpa-AFX) - Die Bertelsmann-Konzerntochter Arvato Systems ist im Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter um einen Werkvertrag unterlegen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigte die Auffassung der ersten Instanz, dass es sich bei der Beschäftigung des 37-Jährigen aus Gütersloh um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung durch die Werkvertragsfirma gehandelt habe. Seine Tätigkeit habe mehr als einfache Hausmeisterdienstleistungen umfasst. Somit stehen dem schwerbehinderten Familienvater nun Lohnnachzahlungen durch die Werkvertragsfirma zu. Der Anwalt des Klägers sprach von einer Signalwirkung für weitere Betroffene./mtj/DP/zb