BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse "Zufallsgewinne" von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem Erläuterungspapier der Regierung zu Eckpunkten über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden hervor. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen.
Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase. Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.
Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
Zusätzlich soll es dem Papier zufolge für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle unter bestimmten Voraussetzungen eine Solidaritätsabgabe geben. Es sei von einer geringen Zahl an Verpflichteten auszugehen, so dass die Einnahmen für 2023 und 2024 lediglich auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzt werden.
Die Bundesregierung will die Entlastungen für Gas- und Stromkunden über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanzieren. Laut Papier kostet die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen voraussichtlich zwischen 23 Milliarden und 33 Milliarden Euro. Der Mittelbedarf für die industriellen Strompreisbremse werde auf weitere 30 Milliarden bis 36 Milliarden Euro geschätzt.