Karlsruhe, 02. Mrz (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Klage der Linken gegen das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (Ceta) als unzulässig zurückgewiesen. Kern des Abkommens ist der Abbau von 98 Prozent der Zölle zwischen beiden Wirtschaftsräumen. Eine inhaltliche Überprüfung, ob das Wirtschafts- und Handelsabkommen mit der deutschen Verfassung vereinbar ist, war nicht Gegenstand der Entscheidung der Karlsruher Richter. Sie hatten bereits früher darauf hingewiesen, dass weitere Verfassungsbeschwerden gegen Ceta vorliegen. Über diese wird der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin Doris König gesondert entscheiden. Ein Termin wurde hierzu noch nicht genannt. (AZ: 2 BvE 4/16) (Reporterin: Ursula Knapp, redigiert von Hans-Edzard Busemann; bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter den Telefonnummern 030 2201 33711 (für Politik und Konjunktur) 030 2201 33702 (für Unternehmen und Märkte))