🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: Börsen-Zeitung / Börsen-Zeitung: Eine Frage der Bewertung, Kommentar zur ...

Veröffentlicht am 28.11.2012, 18:37
Börsen-Zeitung: Eine Frage der Bewertung, Kommentar zur Verschärfung

der EU-Regeln für Ratingagenturen, von Stephan Lorz.

Frankfurt (ots) - Dass im Laufe der Euro-Krise so manche

Bonitätsbewertung von Ratingagenturen die Politik verärgert hat -

etwa wegen ihres krisenverschärfenden Veröffentlichungszeitpunkts -

ist nachvollziehbar. Oft wurden Ratingveränderungen von Staaten

unmittelbar vor entscheidenden EU-Gipfeln bekannt gegeben, obwohl

sich an der Lage des betroffenen Landes zuvor nichts geändert hatte.

Das wirft Fragen nach den Absichten auf. Auch leisteten sich die

Agenturen so manche Fehlleistung etwa durch zu früh bekannt gewordene

Bonitätsänderungen.

Dass die EU-Kommission deshalb wegen des institutionellen und

marktbewegenden Charakters der Agenturen nun auf mehr Transparenz

dringt, sie bei grober Fahrlässigkeit sogar haftbar machen und den

Veröffentlichungszeitpunkt vorgeben möchte, ist deshalb durchaus

diskussionswürdig. Auch andere Unternehmen müssen sich ihrer

rechtlichen und gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Und im Fall

der Länderratings geht es schließlich oft um das Wohl und Wehe ganzer

Volkswirtschaften.

Allerdings darf die Haftung nicht so weit gehen, dass die

Agenturen künftig wegen einer - aus Sicht des Betroffenen - zu

schlechten Bonitätsnote zur Rechenschaft gezogen werden können. Das

ist zwar dem Verordnungsentwurf nach ohnehin nicht geplant. Wie weit

Gerichte bei der Interpretation von Gesetzestexten aber gehen, hat

zuletzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf den

Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gezeigt: Das strikte

'Beistandsverbot' (No-Bail-out-Klausel) des EU-Vertrags bei

finanziellen Schieflagen von Euro-Staaten wurde zu einer

'Beistandsmöglichkeit' umdeklariert. Da der Unmut der Politik über

die zu schlechte Bonitätsbewertung zu den neuen

Regulierungsvorschlägen geführt hat, ist nun die Gefahr groß, dass

auch der aktuelle Regulierungswortlaut 'uminterpretiert' wird.

Bei aller Kritik am Gebaren der Ratingagenturen sieht der

Gesetzgeber ja inzwischen ein, dass er es selbst war, der durch die

Integration der Ratings in Regulierungsbestimmungen den Agenturen

erst zur jetzt beklagten Marktbedeutung verholfen hat. Von Natur aus

handelt es sich bei Ratings nämlich lediglich um Meinungsäußerungen.

Und inhaltlich haben sich die Urteile im Bereich der jetzt

kritisierten Länderratings meist sogar als ökonomisch fundiert

erwiesen. Nicht immer natürlich, aber die Agenturen sind ja auch

keine Versicherung gegen Zahlungsausfall, sondern bewerten nur - wie

es dieser Kommentar auch tut.

(Börsen-Zeitung, 29.11.2012)

Originaltext: Börsen-Zeitung

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30377

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30377.rss2

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.