🥇 Sparen vor dem BLACK FRIDAY? Bis zu 55 % auf InvestingPro – schon vor dem großen Tag!JETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / BVR: ...

Veröffentlicht am 06.06.2012, 13:41
Aktualisiert 06.06.2012, 13:44
BVR: EU-Kommissionsvorschlag zur Krisenmanagement-Richtlinie muss

nachgebessert werden

Berlin (ots) - 'Die Vorschläge der EU-Kommission zu einem

europäischen Krisenmanagement sollten sich in erster Linie an

systemrelevante Kreditinstitute richten. Nicht alle Sanierungs- und

Abwicklungsinstrumentarien sind für alle Sektoren der

Kreditwirtschaft gleichermaßen geeignet', dies erklärt Gerhard

Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch. Die

Kommissionsvorschläge trügen dem Proportionalitätsprinzip nicht

ausreichend Rechnung. Die EU-Kommission hatte zuvor in Brüssel ihren

Vorschlag für eine Krisenmanagement-Richtlinie vorgelegt.

Vor allem das so genannte 'bail-in Instrument', also die

Abschreibung von Schulden beziehungsweise die Umwandlung von Schulden

in Eigenkapital, berücksichtige die genossenschaftlichen

Besonderheiten nicht hinreichend. Zu diesen Besonderheiten, die die

Instrumente der Richtlinie überflüssig machen könnten, zähle

insbesondere das bestehende und seit mehr als 75 Jahren bewährte

System der Institutssicherung.

Hofmann kritisierte auch die Idee der Kommission, nationale

Abwicklungsfonds mit grenzüberschreitenden Zahlungspflichten

einzuführen. Ähnlich wie die im Rahmen der Vorschläge der

EU-Kommission zur Bankenunion diskutierte gemeinschaftliche

europäische Einlagensicherung würde ein solcher Abwicklungsfonds dazu

führen, Risiken zu Lasten der deutschen Bankkunden und

Kreditinstitute zu vergemeinschaften. Durch eine grenzüberschreitende

Solidarhaftung - sei es im Bereich der Einlagensicherung oder bei

Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Kreditinstitute - würden,

so Hofmann, zudem stabile Bankensysteme geschwächt. Gleichzeitig

erhöhten sich die Risiken für die Steuerzahler in den Geberländern

signifikant. Das erzeuge in hohem Maße einen Moral Hazard, weil die

Verantwortlichkeit für Risiken nicht bei denjenigen verbleibe, die

diese eingegangen seien. Deutsche Kreditinstitute hätten keinerlei

Einfluss auf die Risiken, die in anderen europäischen Bankensystemen

eingegangen würden. Deshalb sollten sie auch nicht dafür haften.

Hofmann unterstützt jedoch die EU-Kommission nachdrücklich in

ihrem Ziel, in Krisenfällen insbesondere für systemrelevante

Institute den zuständigen Behörden frühzeitig Eingriffsrechte zu

gewähren und diese insoweit mit einem effektiven Instrumentarium zur

Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auszustatten.

Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:

Bundesverband der

Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken - BVR

Pressesprecherin:

Melanie Schmergal

Schellingstraße 4

10785 Berlin

Telefon: (030) 20 21-13 00

Telefax: (030) 20 21-19 05

Internet: www.bvr.de

E-Mail: presse@bvr.de

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.