BVR: EU-Kommissionsvorschlag zur Krisenmanagement-Richtlinie muss
nachgebessert werden
Berlin (ots) - 'Die Vorschläge der EU-Kommission zu einem
europäischen Krisenmanagement sollten sich in erster Linie an
systemrelevante Kreditinstitute richten. Nicht alle Sanierungs- und
Abwicklungsinstrumentarien sind für alle Sektoren der
Kreditwirtschaft gleichermaßen geeignet', dies erklärt Gerhard
Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch. Die
Kommissionsvorschläge trügen dem Proportionalitätsprinzip nicht
ausreichend Rechnung. Die EU-Kommission hatte zuvor in Brüssel ihren
Vorschlag für eine Krisenmanagement-Richtlinie vorgelegt.
Vor allem das so genannte 'bail-in Instrument', also die
Abschreibung von Schulden beziehungsweise die Umwandlung von Schulden
in Eigenkapital, berücksichtige die genossenschaftlichen
Besonderheiten nicht hinreichend. Zu diesen Besonderheiten, die die
Instrumente der Richtlinie überflüssig machen könnten, zähle
insbesondere das bestehende und seit mehr als 75 Jahren bewährte
System der Institutssicherung.
Hofmann kritisierte auch die Idee der Kommission, nationale
Abwicklungsfonds mit grenzüberschreitenden Zahlungspflichten
einzuführen. Ähnlich wie die im Rahmen der Vorschläge der
EU-Kommission zur Bankenunion diskutierte gemeinschaftliche
europäische Einlagensicherung würde ein solcher Abwicklungsfonds dazu
führen, Risiken zu Lasten der deutschen Bankkunden und
Kreditinstitute zu vergemeinschaften. Durch eine grenzüberschreitende
Solidarhaftung - sei es im Bereich der Einlagensicherung oder bei
Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Kreditinstitute - würden,
so Hofmann, zudem stabile Bankensysteme geschwächt. Gleichzeitig
erhöhten sich die Risiken für die Steuerzahler in den Geberländern
signifikant. Das erzeuge in hohem Maße einen Moral Hazard, weil die
Verantwortlichkeit für Risiken nicht bei denjenigen verbleibe, die
diese eingegangen seien. Deutsche Kreditinstitute hätten keinerlei
Einfluss auf die Risiken, die in anderen europäischen Bankensystemen
eingegangen würden. Deshalb sollten sie auch nicht dafür haften.
Hofmann unterstützt jedoch die EU-Kommission nachdrücklich in
ihrem Ziel, in Krisenfällen insbesondere für systemrelevante
Institute den zuständigen Behörden frühzeitig Eingriffsrechte zu
gewähren und diese insoweit mit einem effektiven Instrumentarium zur
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auszustatten.
Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_40550.rss2
Pressekontakt:
Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de
nachgebessert werden
Berlin (ots) - 'Die Vorschläge der EU-Kommission zu einem
europäischen Krisenmanagement sollten sich in erster Linie an
systemrelevante Kreditinstitute richten. Nicht alle Sanierungs- und
Abwicklungsinstrumentarien sind für alle Sektoren der
Kreditwirtschaft gleichermaßen geeignet', dies erklärt Gerhard
Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch. Die
Kommissionsvorschläge trügen dem Proportionalitätsprinzip nicht
ausreichend Rechnung. Die EU-Kommission hatte zuvor in Brüssel ihren
Vorschlag für eine Krisenmanagement-Richtlinie vorgelegt.
Vor allem das so genannte 'bail-in Instrument', also die
Abschreibung von Schulden beziehungsweise die Umwandlung von Schulden
in Eigenkapital, berücksichtige die genossenschaftlichen
Besonderheiten nicht hinreichend. Zu diesen Besonderheiten, die die
Instrumente der Richtlinie überflüssig machen könnten, zähle
insbesondere das bestehende und seit mehr als 75 Jahren bewährte
System der Institutssicherung.
Hofmann kritisierte auch die Idee der Kommission, nationale
Abwicklungsfonds mit grenzüberschreitenden Zahlungspflichten
einzuführen. Ähnlich wie die im Rahmen der Vorschläge der
EU-Kommission zur Bankenunion diskutierte gemeinschaftliche
europäische Einlagensicherung würde ein solcher Abwicklungsfonds dazu
führen, Risiken zu Lasten der deutschen Bankkunden und
Kreditinstitute zu vergemeinschaften. Durch eine grenzüberschreitende
Solidarhaftung - sei es im Bereich der Einlagensicherung oder bei
Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Kreditinstitute - würden,
so Hofmann, zudem stabile Bankensysteme geschwächt. Gleichzeitig
erhöhten sich die Risiken für die Steuerzahler in den Geberländern
signifikant. Das erzeuge in hohem Maße einen Moral Hazard, weil die
Verantwortlichkeit für Risiken nicht bei denjenigen verbleibe, die
diese eingegangen seien. Deutsche Kreditinstitute hätten keinerlei
Einfluss auf die Risiken, die in anderen europäischen Bankensystemen
eingegangen würden. Deshalb sollten sie auch nicht dafür haften.
Hofmann unterstützt jedoch die EU-Kommission nachdrücklich in
ihrem Ziel, in Krisenfällen insbesondere für systemrelevante
Institute den zuständigen Behörden frühzeitig Eingriffsrechte zu
gewähren und diese insoweit mit einem effektiven Instrumentarium zur
Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auszustatten.
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