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Papier - Bundestag sollte Bundesbank zur Information über EZB verpflichten

Veröffentlicht am 06.05.2020, 20:22
Aktualisiert 06.05.2020, 20:24
© Reuters.

Berlin, 06. Mai (Reuters) - Der Bundestag sollte als Konsequenz des Verfassungsgerichtsurteils zu den Staatsanleihenankäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) per Gesetz Informationen von der Bundesbank über EZB-Aktivitäten anfordern. Das wird in einer Reuters vorliegenden vertraulichen juristischen Analyse des Bundestages zu dem Urteil vorgeschlagen. Der Bundestag müsse infolge des Urteils die Verhältnismäßigkeit der EZB-Anleihenaufkäufe prüfen und fortlaufend über das Kaufprogramm informiert werden, heißt es in dem Papier. Zum einen müsse die Regierung dazu das Parlament unterrichten. Zum anderen wird aber auch eine Auskunftspflicht der Bundesbank vorgeschlagen. "Aus hiesiger Sicht erschiene es überlegenswert, ein entsprechendes Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesbank in ihrer Funktion als Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) unter Wahrung der Unabhängigkeit der ESZB ... gesetzlich zu verankern", heißt es in dem Papier.

Außerdem müsse die Verhältnismäßigkeit der Ankaufprogramme "in regelmäßigen Abständen" überprüft werden. Karlsruhe habe gerade kritisiert, dass es sowohl Bundestag als auch Bundesregierung unterlassen hätten, die EZB auf ein mögliches Überschreiten ihres Mandats beim Anleihenkauf hinzuweisen. Zudem wird betont, dass die von Karlsruhe eingeforderten Beobachtungs- und Befassungspflichten "sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB umfassen".

Die Europa-Juristen des Bundestages erwarten keine großen ökonomischen Auswirkungen des Urteils und verweisen auf die weitgehend unveränderten Kurse für Staatsanleihen der Euro-Staaten nach dem Urteil. "Allerdings könnte das Urteil Folgen für das Anleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programm) der EZB in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie haben, insbesondere mit Blick auf die Vorgaben des Bundsverfassungsgerichts zur Ankaufobergrenze von 33 Prozent und die Verteilung der Ankäufe nach dem Kapitalschlüssel der EZB", heißt es in dem Papier.

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