⭐ KI-Power fürs Portfolio: Entdecke die heißesten Aktien-Picks für Januar 2025!Aktien freischalten

ROUNDUP: Bundesverwaltungsgericht beerdigt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht am 07.09.2023, 15:17
Aktualisiert 07.09.2023, 15:30
© Reuters.

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen gegen zugrunde (Az.: BVerwG 6 C 6.22 und BVerwG 6 C 7.22).

Wegen der rechtlichen Unsicherheiten war die Regelung bereits seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Klageverfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vorgelegt.

Der EuGH entschied 2022, dass die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht ohne Anlass gespeichert werden dürfen. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten sei bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein. Diesen Vorgaben folgte das Bundesverwaltungsgericht in seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung.

Demnach genüge die Regelung im Telekommunikationsgesetz zur Speicherung von Rufnummern, IP-Adressen oder der Dauer von Verbindungen "schon deshalb nicht den unionsrechtlichen Anforderungen, weil keine objektiven Kriterien bestimmt werden, die einen Zusammenhang zwischen den zu speichernden Daten und dem verfolgten Ziel herstellen", so das Gericht.

Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit. IP-Adressen dürften zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit gespeichert werden, allerdings sei das im Telekommunikationsgesetz nicht so eindeutig bestimmt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte, mit der Entscheidung des Gerichts sei nun endgültig klar, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland "in vollem Umfang rechtswidrig und damit unanwendbar" ist. "Die jetzigen Entscheidungen sind für uns ein klarer Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung nun zügig aus dem Gesetz zu streichen - und die digitalen Bürgerrechte in unserem Land weiter zu stärken", so der FDP-Politiker. Er verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, wonach relevante Daten nur noch "rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss" gespeichert werden sollen.

Dagegen betonte der hessische Justizminister Roman Poseck (CDU), dass sowohl EuGH als auch Bundesverwaltungsgericht "ausdrücklich" Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eröffnet hätten. "Für diese Bereiche ist eine bundesgesetzliche Regelung weiterhin möglich und dringend erforderlich, damit Fälle des Terrorismus und des Kindesmissbrauchs erfolgreich bekämpft werden können. Datenschutz darf in diesen Fällen nicht zum Täterschutz führen", teilte Poseck mit.

Auch Bayerns Justizminister Georg Eisenreich verwies auf die begrenzten Spielräume für die Speicherung von IP-Adressen. Diese müssten etwa zum Schutz von Kindern bei Hinweisen auf Missbrauch zeitnah genutzt werden, so der CSU-Politiker. "Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind IP-Adressen in manchen Fällen die wichtigste oder sogar die einzige Spur."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurde deutlich schärfer im Ton und warf dem Bundesjustizminister "Arbeitsverweigerung zu Lasten der Opfer von Kindesmissbrauch" vor. Der EuGH habe ausdrücklich die Sicherung von IP-Adressen zum Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch erlaubt. Dennoch sei die Bundesregierung ein Jahr lang untätig geblieben. Ein "völlig übertriebener Datenschutz" habe für Buschmann offenbar mehr Priorität als Kinderschutz, sagte der CSU-Politiker.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2025 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.