BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt die Forderungen der FDP nach einem schnellen Abbau des Solidaritätszuschlags ab. 'Vertrauen und Verlässlichkeit sind in der Politik wichtig. Es gilt, was vereinbart ist', sagte Schäuble der 'Rheinischen Post' (Donnerstag). 'Der Solidarpakt II läuft bis 2019. Was danach, also in der übernächsten Legislaturperiode passiert, wird sicherlich ein Thema der nächsten Legislaturperiode sein, für die wir im September das neue Parlament wählen.'
Die FDP ist die einzige Partei, die den Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer komplett abschaffen will. Voraussetzung sei, dass es dafür Überschüsse im Haushalt geben müsse, machte Parteichef Philipp Rösler in der 'Passauer Neue Presse' (Donnerstag) deutlich. '2014 legen wir einen strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt vor, 2015 machen wir keine neuen Schulden mehr. Ein Jahr später soll es dann Überschüsse geben.'
Nach Röslers Vorstellungen sollten - angesichts der derzeit hohen Steuereinnahmen - die Haushaltsüberschüsse 'für Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages' herangezogen werden. Wie schnell und umfassend dies gelinge, hänge von den Überschüssen ab. 'Klar ist, dass 2019 der Solidarpakt ausläuft. Dann muss auch Schluss sein mit dem Soli.'
Der Zuschlag war 1995 von der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Kanzler Helmut Kohl eingeführt worden, um die Belastung durch die deutsche Einheit abzufangen. Er ist zeitlich nicht befristet.
Grundsätzlich ist absehbar, dass die gesamten Transferleistungen zwischen Bund und Ländern wie Solidarpakt II und Länderfinanzausgleich bis 2020 neu geregelt werden müssen. Was dann auf jeden Fall zu beachten bleibt, ist das Gebot des Grundgesetzes, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu schaffen.
Sobald also der Solidarpakt II für die neuen Länder ausläuft, wird ohnehin wieder gleichberechtigt für das gesamte Bundesgebiet nach Bedürftigkeit der Länder entschieden - unabhängig davon, ob der Bund den Solidaritätszuschlag dann noch erhebt oder nicht. Diese Neuregelung könnte auch kurzfristiger anstehen, je nachdem, wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von Bayern und Hessen gegen den derzeitigen Länderfinanzausgleich entscheidet.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt deutlich gemacht, dass die Union am Solidaritätszuschlag auch nach 2019 festhalten will. Der Staat brauche das Geld, um etwa in die Infrastruktur oder in Bildung zu investieren. Anders als beim Solidarpakt sei dies dann aber nicht mehr von der Himmelsrichtung abhängig, betonte Merkel.
Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte der Zeitung 'Die Welt': 'Eine Neuordnung der Regelungen für den Solidarpakt muss möglichst bald angepackt werden. ... Finanzielle Hilfen müssen dahin gelangen, wo die Probleme sind - unabhängig davon, ob es im Osten oder Westen der Republik ist.'/rn/sv/DP/jkr
Die FDP ist die einzige Partei, die den Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer komplett abschaffen will. Voraussetzung sei, dass es dafür Überschüsse im Haushalt geben müsse, machte Parteichef Philipp Rösler in der 'Passauer Neue Presse' (Donnerstag) deutlich. '2014 legen wir einen strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt vor, 2015 machen wir keine neuen Schulden mehr. Ein Jahr später soll es dann Überschüsse geben.'
Nach Röslers Vorstellungen sollten - angesichts der derzeit hohen Steuereinnahmen - die Haushaltsüberschüsse 'für Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlages' herangezogen werden. Wie schnell und umfassend dies gelinge, hänge von den Überschüssen ab. 'Klar ist, dass 2019 der Solidarpakt ausläuft. Dann muss auch Schluss sein mit dem Soli.'
Der Zuschlag war 1995 von der CDU/CSU-FDP-Regierung unter Kanzler Helmut Kohl eingeführt worden, um die Belastung durch die deutsche Einheit abzufangen. Er ist zeitlich nicht befristet.
Grundsätzlich ist absehbar, dass die gesamten Transferleistungen zwischen Bund und Ländern wie Solidarpakt II und Länderfinanzausgleich bis 2020 neu geregelt werden müssen. Was dann auf jeden Fall zu beachten bleibt, ist das Gebot des Grundgesetzes, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bundesländern zu schaffen.
Sobald also der Solidarpakt II für die neuen Länder ausläuft, wird ohnehin wieder gleichberechtigt für das gesamte Bundesgebiet nach Bedürftigkeit der Länder entschieden - unabhängig davon, ob der Bund den Solidaritätszuschlag dann noch erhebt oder nicht. Diese Neuregelung könnte auch kurzfristiger anstehen, je nachdem, wann und wie das Bundesverfassungsgericht über die Klagen von Bayern und Hessen gegen den derzeitigen Länderfinanzausgleich entscheidet.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte zuletzt deutlich gemacht, dass die Union am Solidaritätszuschlag auch nach 2019 festhalten will. Der Staat brauche das Geld, um etwa in die Infrastruktur oder in Bildung zu investieren. Anders als beim Solidarpakt sei dies dann aber nicht mehr von der Himmelsrichtung abhängig, betonte Merkel.
Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) sagte der Zeitung 'Die Welt': 'Eine Neuordnung der Regelungen für den Solidarpakt muss möglichst bald angepackt werden. ... Finanzielle Hilfen müssen dahin gelangen, wo die Probleme sind - unabhängig davon, ob es im Osten oder Westen der Republik ist.'/rn/sv/DP/jkr