💙 🔷 Q3 ohne Big Tech-Power? Diese Blue-Chip-Schnäppchen haben's drauf!Gratis entdecken

ROUNDUP/Apple gegen Samsung: 'Odyssee im Weltraum' kein zulässiger Beweis

Veröffentlicht am 03.08.2012, 13:16
Aktualisiert 03.08.2012, 13:20
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Samsung wird in dem kalifornischen Patentprozess gegen Apple keine Hilfe vom Filmklassiker '2001 - Odyssee im Weltraum' bekommen. Das südkoreanische Unternehmen wollte auf eine Szene verweisen, in der die Raumfahrer einem Tablet-Computer ähnliche Geräte nutzen. Damit wollte Samsung das Argument belegen, dass Apple mit dem Design seines iPad nichts Neues erfunden habe und daher dessen Aussehen auch nicht schützen könne.

Das Gericht wies das Beweismittel jedoch ab, weil Samsung es nicht ordnungsgemäß eingebracht habe. Richterin Lucy Koh lehnte in der Nacht zum Freitag einen Protest Samsungs gegen diese Entscheidung endgültig ab. Auch die These, Apple habe sich bei der Entwicklung des iPhone von Design-Ideen des japanischen Wettbewerbers Sony inspirieren lassen, wird Samsung vor den Geschworenen nicht ausführlich präsentieren können - die Beweismittel dazu seien zu spät eingereicht worden.

Dagegen darf Samsung sein Argument mit einem Tablet-Prototypen des Medienkonzerns Knight/Ridder aus dem Jahr 1994 und einem Toshiba -Computer untermauern. Die beiden Geräte führte Samsung bereits in Verfahren in Europa ins Feld. In Deutschland machten sie wenig Eindruck auf das Düsseldorfer Landgericht, in den Niederlanden verhinderten sie hingegen einen Verkaufsstopp für ein Samsung-Tablet.

Knight/Ridder hatte Anfang der 90er Jahre mit Prototypen für eine elektronische Zeitung experimentiert. Samsung verwies besonders darauf, dass das Medienunternehmen und Apple damals benachbarte Büros gehabt hätten.

Die Samsung-Seite hatte sich bereits mit Richterin Koh eine heftige Auseinandersetzung um Beweismittel geliefert. Nachdem sich die Juristin sich zu Beginn der Verhandlung weigerte, Bilder eines Samsung-Prototypen auf dem Jahr 2006 zuzulassen, gingen die Anwälte der Südkoreaner damit an die Presse. Apple beantragte daraufhin, zur Strafe die Verletzung des iPhone-Designpatents durch Samsung per Richterbeschluss festzustellen. Eine Entscheidung von Koh zum Vorfall steht noch aus.

Der Prozess in San Jose, der eine Vorentscheidung in dem seit mehr als einem Jahr laufenden Patentkrieg der beiden Unternehmen bringen könnte, sollte am Freitagabend europäischer Zeit fortgesetzt werden. Als nächster Zeuge war Apple-Marketingchef Phil Schiller eingeplant.

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau bei ihren Smartphones und Tablet-Computern vor. Apple hatte den Streit losgetreten und fordert in dem Prozess mehr als 2,5 Milliarden Dollar Schadenersatz./so/DP/kja

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.