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StockBeat: Bundesverfassungsgericht gefährdet EZB-Staatsanleihenkäufe

Veröffentlicht am 05.05.2020, 11:29
Aktualisiert 05.05.2020, 11:43
© Reuters.
STOXX
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von Geoffrey Smith 

Investing.com - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat ein großes Fragezeichen hinter das Programm gesetzt, auf das Europa setzt, um den wirtschaftlichen Tiefschlag der Covid-19-Pandemie abzufedern.

Das Gericht entschied am Dienstag, dass die von der EZB selbst auferlegten Grenzwerte für ihr Public Sector Purchase Program - d.h. ihre Käufe von Staatsanleihen - entscheidend sind, dass sie innerhalb der rechtlichen Grenzen des EU-Vertrags bleiben.

Zwar wurde das jüngste Pandemie-Notfallprogramm (Pandemic Emergency Purchase, PEP) der EZB in Höhe von 750 Milliarden Euro nicht namentlich erwähnt, doch impliziert das Urteil in hohem Maße, dass das Programm als verfassungswidrig angesehen wird, da die EZB ihre selbst auferlegte Regeln aufgegeben hat, wie viel der Staatsschulden eines Einzelstaates sie aufkaufen darf. Das PEP ist der Eckpfeiler der bisherigen Krisenreaktion der Europäischen Zentralbank.

Europas Aktienmärkte gaben im Zuge des Urteils ihre Gewinne teilweise wieder auf. Um 11:30 MEZ stieg der Stoxx 600 um 1,3% auf 332,58, was einem Rückgang von fast 1% gegenüber seinem früheren Tageszwischenhoch entspricht.

Die vom Gericht angeführten Regeln besagen, dass die EZB Anleihen im Rahmen ihres "Kapitalschlüssels“ kauft, der das wirtschaftliche Gewicht jedes Mitgliedstaats widerspiegelt, und dass die EZB nicht mehr als 33% der Schulden eines einzelnen Emittenten erwirbt.

Das Gesamturteil des Bundesverfassungsgerichts wies eine Klage von knapp 2.000 deutschen Wissenschaftlern und anderen ab, die den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB sofort stoppen wollten. Insofern war das Urteil mehr Bellen als Beißen, stellte ING-Ökonom Carsten Brzeski fest. Die Sprache des Urteils zeigte jedoch ein hohes Maß an Sympathie für die Argumente der Kläger, von denen viele von etablierten Ökonomen in Frage gestellt werden.

Das Gericht entschied beispielsweise, dass die EZB die Entscheidung zum Kauf von Staatsanleihen nicht hinreichend begründet habe, und erklärte, die Bundesregierung und das Parlament hätten ihre Pflicht, die Entscheidung anzufechten, nicht erfüllt. Es sagte auch, dass es die Deutsche Bundesbank von der Teilnahme am PSPP abhalten würde, wenn die EZB ihre Gründe nicht ausführlicher erläutern wird.

Das Gericht hat auch einige ausgesuchte Wörter für das oberste Gericht der EU parat, das seine Bedenken in einem Urteil aus dem Jahr 2018 seiner Ansicht nach ohne angemessene Analyse verworfen hatte. Es nannte dieses Urteil "unverständlich".

Insofern scheint das deutsche Urteil, obwohl es für die Eurozone insgesamt nicht das schlechteste Ergebnis liefert, dazu bestimmt zu sein, die langjährige Spannung innerhalb Deutschlands über die Politik der EZB zu entfachen, die im Land als Bevorzugung der wirtschaftlich schwächeren Staaten am Südrand der Region angesehen wird.

Technisch gesehen deckt das Urteil nur das quantitative Lockerungsprogramm ab, das vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie bestand. Dieses Programm, das aus dem Jahr 2015 stammt, wurde Ende letzten Jahres reaktiviert, als sich die Konjunktur der Eurozone unter den Auswirkungen des Handelskrieges zwischen den USA und China abkühlte und als erste Reaktion auf die Pandemie in diesem Jahr um 120 Milliarden Euro erweitert wurde.

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