BERLIN/BRUNSBÜTTEL (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung der Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal Brunsbüttel eingereicht. Dass für die Pipeline ein vollständiger und unbefristeter Betrieb mit jährlich bis zu zehn Milliarden Kubikmetern fossilem Erdgas vorgesehen sei, verstoße gegen die verbindlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, gab die Umwelthilfe am Montag an.
Die Pipeline sei auch nicht für die Anbindung des LNG-Terminalschiffs "Höegh Gannet" erforderlich, das seit April Gas ins Netz einspeist. Sie diene vielmehr dem Anschluss eines in Brunsbüttel geplanten landgebundenen LNG-Terminals. Die Technische Universität Berlin sei zum Ergebnis gekommen, dass der Großteil des Gases der "Höegh Gannet" ohnehin von den Chemiebetrieben am Standort Brunsbüttel verbraucht werde, hieß es weiter. Für das übrige Gas reiche die Kapazität des bestehenden Transportnetzes in Schleswig-Holstein. Von der Genehmigungsbehörde im Land sei der Bedarf nicht geprüft worden. Auch seien die Klimawirkungen, die mit dem Ausstoß von bis zu 20,5 Millionen Tonnen CO2 verbunden seien, nicht berücksichtigt worden.
Aus Sicht der Umwelthilfe drohen durch die Schaffung von LNG-Überkapazitäten eine langfristige fossile Abhängigkeit, die Verfehlung der Klimaziele und hohe Kosten für die Steuerzahler. Auch hätten die Behörden in Schleswig-Holstein auf eine rechtlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet. Die mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz geschaffene Möglichkeit zur Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach Auffassung der Umwelthilfe europarechtswidrig und deshalb ungültig.
Eine 55 Kilometer Erdgastransportleitung soll das geplante landseitige LNG-Terminal Brunsbüttel an das Fernleitungsnetz bei Hetlingen/Haseldorf (Kreis Pinneberg) anschließen.