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Union ruft zum Warburg-Untersuchungsausschuss Verfassungsgericht an

Veröffentlicht am 07.09.2023, 13:11
Aktualisiert 07.09.2023, 13:15
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag hat ihren Antrag beim Bundesverfassungsgericht wegen der gescheiterten Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal bei der Warburg-Bank auf den Weg gebracht. Sie will nach Angaben vom Donnerstag das höchste deutsche Gericht feststellen lassen, dass die antragstellenden Abgeordneten und die Fraktion durch den Beschluss des Bundestags, der die Einsetzung verhindert hat, in ihren Rechten verletzt wurden.

CDU und CSU waren in der Sitzung des Bundestags vom 5. Juli am Widerstand der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP gescheitert. Diese stimmten gegen den Vorstoß der Union, die daraufhin ankündigte, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Bei dem Untersuchungsausschuss soll es um die Rolle von Olaf Scholz als früherer Hamburger Regierungschef, Ex-Bundesfinanzminister und jetziger Kanzler gehen. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, als Bürgermeister auf die "Cum-Ex-"Steueraffäre der Hamburger Warburg-Bank Einfluss genommen zu haben. Er wies dies stets zurück. Durch "Cum-Ex" entstand dem Staat ein Schaden von geschätzt mindestens zwölf Milliarden Euro. Anleger hatten sich eine einmalig gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten lassen. Die Affäre wird schon von einem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgearbeitet.

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