STUTTGART (dpa-AFX) - Sie entwickelten Software und lösten Netzwerkprobleme: Im Streit um die Werkverträge von zwei früheren IT-Experten von Daimler wird an diesem Freitag (2.8.) ein Urteil erwartet. Die beiden Männer hatten vor dem Stuttgarter Landesarbeitsgericht geklagt, weil sie aus ihrer Sicht wie Arbeitnehmer des Autobauers behandelt worden waren. Beide haben zwar mittlerweile bei anderen Arbeitgebern eine Stelle, fordern aber eine Festanstellung bei dem Dax -Konzern.
'Da gab es keinen Unterschied in der Arbeitsweise', sagte einer der Kläger. Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten jahrelang über ein Subunternehmen in dem Konzern gearbeitet. Ihrer Darstellung nach wurden sie dabei von Daimler-Mitarbeitern in Technikfragen direkt beauftragt - statt wie vorgegeben über einen formellen Antrag. Daimler weist das zurück.
Die Kläger waren zuvor bereits vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. 'Wir sind hier in einem Bereich, wo relativ wenig Rechtssicherheit zu erreichen ist', sagte der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht in einer Verhandlung Mitte Juli. 'Es kommt nicht auf die vertraglich vorgegebene Situation an, sondern darauf, wie es tatsächlich durchgeführt worden ist.' Das Gericht will daher nach dem Urteil voraussichtlich eine Revision zulassen.
Daimler war jüngst in die Kritik geraten, weil der Konzern nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Autobauer hatte der Darstellung des Senders damals widersprochen. Das aktuelle Verfahren hat allerdings keinen Bezug zu den Fällen in dem Fernsehbeitrag.
Daimler habe stets versucht, ordnungsgemäß vorzugehen, argumentiert der Autobauer in dem aktuellen Rechtsstreit. Selbst wenn der formale Vorgang gelegentlich schiefgelaufen sei, rechtfertige das nicht, es als unerlaubte Arbeitgeberüberlassung zu werten.
Zuletzt hatte das Landesarbeitsgericht beiden Seiten eine finanzielle Entschädigung vorgeschlagen. Das lehnten die IT-Experten jedoch ab. Sie wollen sich nur mit einer Festanstellung bei Daimler zufriedengeben. Bei dem Autobauer bissen sie damit allerdings auf Granit: 'Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit sehen wir nicht.'/lan/DP/stb
'Da gab es keinen Unterschied in der Arbeitsweise', sagte einer der Kläger. Die beiden 56 und 52 Jahre alten Männer hatten jahrelang über ein Subunternehmen in dem Konzern gearbeitet. Ihrer Darstellung nach wurden sie dabei von Daimler-Mitarbeitern in Technikfragen direkt beauftragt - statt wie vorgegeben über einen formellen Antrag. Daimler weist das zurück.
Die Kläger waren zuvor bereits vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gescheitert. 'Wir sind hier in einem Bereich, wo relativ wenig Rechtssicherheit zu erreichen ist', sagte der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht in einer Verhandlung Mitte Juli. 'Es kommt nicht auf die vertraglich vorgegebene Situation an, sondern darauf, wie es tatsächlich durchgeführt worden ist.' Das Gericht will daher nach dem Urteil voraussichtlich eine Revision zulassen.
Daimler war jüngst in die Kritik geraten, weil der Konzern nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssen. Der Autobauer hatte der Darstellung des Senders damals widersprochen. Das aktuelle Verfahren hat allerdings keinen Bezug zu den Fällen in dem Fernsehbeitrag.
Daimler habe stets versucht, ordnungsgemäß vorzugehen, argumentiert der Autobauer in dem aktuellen Rechtsstreit. Selbst wenn der formale Vorgang gelegentlich schiefgelaufen sei, rechtfertige das nicht, es als unerlaubte Arbeitgeberüberlassung zu werten.
Zuletzt hatte das Landesarbeitsgericht beiden Seiten eine finanzielle Entschädigung vorgeschlagen. Das lehnten die IT-Experten jedoch ab. Sie wollen sich nur mit einer Festanstellung bei Daimler zufriedengeben. Bei dem Autobauer bissen sie damit allerdings auf Granit: 'Eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit sehen wir nicht.'/lan/DP/stb