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Urteil: Wertpapierhändler muss für Insidergeschäfte in Haft

Veröffentlicht am 18.02.2022, 15:55
© Reuters.

FRANKFURT (dpa-AFX) - In einem Prozess um millionenschwere Insidergeschäfte an der Börse hat das Landgericht Frankfurt einen Wertpapierhändler zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin sprach von der bislang höchsten Haftstrafe in einem Insiderverfahren.

Der 35 Jahre alte Angeklagte hatte dem Urteil vom Freitag zufolge mit illegal erworbenen Informationen Kursgewinne von rund 6,7 Millionen Euro erzielt. Diese muss er nun an die Staatskasse abführen.

Ein 33 Jahre alter Investmentbanker wurde als Tippgeber zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe und 240 Arbeitsstunden verurteilt. Die rund 120 000 Euro "Honorar" sind ebenfalls zur Zahlung an den Fiskus fällig.

In dem seit April 2021 laufenden Verfahren hatte lediglich der nach den Vorfällen gekündigte Bankangestellte ein Geständnis abgelegt. Der Aktienhändler dagegen behauptete, keinen Tipp erhalten und die Wertpapierkäufe nach freiem Ermessen getätigt zu haben. Rechtlich ging die Wirtschaftsstrafkammer von sechs einzelnen Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: AZ 7500 Js 233740/19).

Die Bafin hatte nach eigenen Angaben den Beklagten im Juli und November 2019 sowie im Februar 2020 angezeigt und das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren unterstützt. Der nun Verurteilte hatte nach Erkenntnissen der Bafin von Mai 2018 bis Februar 2020 Aktien und Derivate gehandelt und dabei rund 8,5 Millionen Euro eingesetzt, vorwiegend vor Übernahmeangeboten. Die Insiderinformationen kamen demnach von dem ehemaligen Investmentbanker, der an fast allen der Übernahmen beratend beteiligt war. "Die Nutzung von Insiderinformationen ist verboten und strafbar", betonte die Bafin.

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