KOBLENZ (dpa-AFX) - Die Sorge der Gewerkschaften vor einem Missbrauch des neuen Mindestlohns durch Unternehmen können die rheinland-pfälzischen Zöllner nicht nachvollziehen. "Es ist sichergestellt, dass der Mindestlohn ab 2015 kontrolliert werden kann", sagte der Sprecher des Hauptzollamtes Koblenz, Thomas Molitor, der Deutschen Presse-Agentur. Während der Deutsche Gewerkschaftsbund vor Tricksereien wegen der geringen Zahl von Kontrolleuren warnt, sieht Molitor die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) "angemessen ausgestattet". Außerdem erhalte der FKS-Bereich bis 2019 jährlich 320 zusätzliche Mitarbeiter - das seien insgesamt weitere 1600 Kontrolleure. Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine bundesweite Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde.
Das Hauptzollamt ist zuständig für das mittlere und nördliche Rheinland-Pfalz. Derzeit arbeiten dort etwa 600 Beschäftigte, rund 150 davon im FKS-Bereich an den Standorten Koblenz, Trier und Mainz. Zöllner haben im Jahr 2013 im Bezirk des Hauptzollamts Koblenz insgesamt 1369 Arbeitgeber sowie fast 14 000 Personen überprüft. "Es wurden 3110 Strafverfahren und 1473 Bußgeldverfahren eingeleitet", sagte Molitor. Der festgestellte Schaden lag bei insgesamt 20,3 Millionen Euro. Nach der Einführung des Mindestlohns zur Jahreswende hatte der rheinland-pfälzische DGB-Chef Dietmar Muscheid Befürchtungen geäußert, Unternehmen könnten etwa bei der Aufzeichnung der Arbeitszeit tricksen und so in Wirklichkeit weniger zahlen. Nach Berechnungen seiner Gewerkschaft können in Rheinland-Pfalz rund 70 500 Arbeitnehmer von der neuen Lohnuntergrenze profitieren. Das wären 8,2 Prozent der 859 100 Vollzeitbeschäftigten.