NVDA Q3 Earnings: Warum unser KI-Modell der Nvidia-Aktie treu bleibtMehr erfahren

ROUNDUP/EU-Urteil: Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen

Veröffentlicht am 18.09.2014, 12:48
ROUNDUP/EU-Urteil: Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter (Rechtssache C-487/12). Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.

Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es "nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert." Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob dies der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen.

Im Gegensatz zu aufgegebenen Koffern und Taschen verursache Handgepäck der Fluggesellschaft keine zusätzliche Arbeit, deshalb dürften hierfür keine Zusatzgebühren erhoben werden.

Im konkreten Fall hatte eine Frau sich bei einer spanischen Verbraucherbehörde über die Billig-Fluggesellschaft Vueling aus der British-Airways-Gruppe beschwert. Für die Hin- und Rückreise aus La Coruña im Nordwesten Spaniens ins niederländische Amsterdam wollte die Frau mit drei Bekannten zwei Koffer aufgeben. Vueling verlangte hierfür im Jahr 2010 Extrakosten von insgesamt 40 Euro auf den Grundpreis von insgesamt 241,48 Euro.

Das zuständige Gericht in Spanien wollte vom EuGH wissen, ob eine spanische Regelung, die den Aufschlag untersagt, mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Antwort der europäischen Richter war ein klares Nein. Auf der Grundlage dieser Auskunft müssen deren spanische Kollegen nun über den Einzelfall entscheiden.kr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.