EVN AG: Ad-hoc Meldung: Kraftwerksbau Walsum 10/Einleitung rechtlicher Schritte
EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
09.12.2013 10:46
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die EVN AG als Gesellschafter der Projektgesellschaft zur Errichtung des
Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist,
hat sich heute entschieden, ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender
rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd
und Hitachi Power Europe GmbH, zu geben und zu diesem Zwecke eine
Schiedsklage gegen das Konsortium und eine gerichtliche Klage gegen einen
Versicherer einzubringen. Die geltend zu machenden Ansprüche beruhen auf
Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter Fertigstellung
des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind und umfassen pauschalierten
Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die
vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener
CO2-Zuteilung, sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Das Volumen der im
Vorfeld der Schiedsklage von den Parteien behaupteten Ansprüche beläuft
sich auf rund 600 Mio. Euro, wobei deren Inhalt und Umfang im Rahmen des
angestrebten Schiedsverfahrens zu bestimmen sein wird. Die Zustimmung des
Mehrheitsgesellschafters zur Klagsführung wird für die nächsten Tage
erwartet.
Maria Enzersdorf, am 9. Dezember 2013
RECHTLICHER HINWEIS
DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN
DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN
PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON
AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US
WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER
EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON
WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE
WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN
UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS
BEFREIT SIND.
09.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
Fax: +43-2236-200-82294
E-Mail: info@evn.at
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Indizes: ATX
Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
09.12.2013 10:46
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Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist,
hat sich heute entschieden, ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender
rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd
und Hitachi Power Europe GmbH, zu geben und zu diesem Zwecke eine
Schiedsklage gegen das Konsortium und eine gerichtliche Klage gegen einen
Versicherer einzubringen. Die geltend zu machenden Ansprüche beruhen auf
Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter Fertigstellung
des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind und umfassen pauschalierten
Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die
vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener
CO2-Zuteilung, sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Das Volumen der im
Vorfeld der Schiedsklage von den Parteien behaupteten Ansprüche beläuft
sich auf rund 600 Mio. Euro, wobei deren Inhalt und Umfang im Rahmen des
angestrebten Schiedsverfahrens zu bestimmen sein wird. Die Zustimmung des
Mehrheitsgesellschafters zur Klagsführung wird für die nächsten Tage
erwartet.
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NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN
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AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S
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UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF
RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,
VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM
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BEFREIT SIND.
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