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DGAP-Adhoc: EVN AG: Ad-hoc Meldung: Kraftwerksbau Walsum 10/Einleitung rechtlicher Schritte (deutsch)

Veröffentlicht am 09.12.2013, 10:47
Aktualisiert 09.12.2013, 10:48
EVN AG: Ad-hoc Meldung: Kraftwerksbau Walsum 10/Einleitung rechtlicher Schritte

EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache

09.12.2013 10:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die EVN AG als Gesellschafter der Projektgesellschaft zur Errichtung des

Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist,

hat sich heute entschieden, ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender

rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd

und Hitachi Power Europe GmbH, zu geben und zu diesem Zwecke eine

Schiedsklage gegen das Konsortium und eine gerichtliche Klage gegen einen

Versicherer einzubringen. Die geltend zu machenden Ansprüche beruhen auf

Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter Fertigstellung

des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind und umfassen pauschalierten

Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten, die

vorfinanzierten Reparaturkosten und für den Schaden aus entgangener

CO2-Zuteilung, sowie Ansprüche gegen einen Versicherer. Das Volumen der im

Vorfeld der Schiedsklage von den Parteien behaupteten Ansprüche beläuft

sich auf rund 600 Mio. Euro, wobei deren Inhalt und Umfang im Rahmen des

angestrebten Schiedsverfahrens zu bestimmen sein wird. Die Zustimmung des

Mehrheitsgesellschafters zur Klagsführung wird für die nächsten Tage

erwartet.

Maria Enzersdorf, am 9. Dezember 2013

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN

NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN

DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN

DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN

PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON

AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S

GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US

WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER

EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON

WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE

WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN

UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF

RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN,

VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM

US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS

BEFREIT SIND.

09.12.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: EVN AG

EVN Platz

2344 Maria Enzersdorf

Österreich

Telefon: +43-2236-200-12294

Fax: +43-2236-200-82294

E-Mail: info@evn.at

Internet: www.evn.at

ISIN: AT0000741053

WKN: 074105

Indizes: ATX

Börsen: Wien (Amtlicher Handel / Official Market)



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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