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Regierungskreise - Türken und Griechen für Nato-Einsatz in Ägäis

Veröffentlicht am 10.02.2016, 23:25
Aktualisiert 10.02.2016, 23:30
© Reuters.  Regierungskreise - Türken und Griechen für Nato-Einsatz in Ägäis

Brüssel, 10. Feb (Reuters) - Deutschland, die Türkei und Griechenland wollen Regierungskreisen zufolge mit einem Nato-Einsatz die Flüchtlingsströme in der Ägäis überwachen und Schlepperbanden bekämpfen. "Die Türkei und Griechenland stellen gemeinsam eine Bitte an die Nato, mit den nationalen Küstenwachen und (der EU-Grenzschutzagentur) Frontex ein Lagebild zu erstellen", hieß es am Mittwochabend aus hochrangigen Kreisen der Bundesregierung. Die Türkei sei bereit, von der Nato entdeckte oder aus Seenot gerettete Flüchtlinge zurückzunehmen. Von der Nato gesammelte Informationen sollten zudem an die türkischen Stellen übermittelt werden, damit diese gegen Schlepperbanden an Land oder deren Boote mithilfe der Küstenwache vorgehen können. "Der Nato-Auftrag ist nicht, Flüchtlingsboote abzudrängen oder zu stoppen."

Das Vorhaben sei zwischen Verteidigungsministerium und Auswärtigem Amt in Berlin abgestimmt. Dänemark habe signalisiert, für den Einsatz ebenfalls ein Schiff abzustellen. Vereinbart sei, dass griechische Schiffe nur im griechischen Seegebiet und türkische im türkischen Territorium blieben. Das Verhältnis beider Länder ist trotz gemeinsamer Nato-Mitgliedschaft seit langem gespannt. Wann genau der Einsatz beginnen kann, ist den Angaben aus der Bundesregierung zufolge noch offen.

In der Region ist bereits ein Nato-Flottenverband mit derzeit fünf Schiffen unter Führung des deutschen Einsatzgruppenversorgers "Bonn" unterwegs. Viele der Hunderttausende Flüchtlinge, die in den vergangenen Monaten nach Europa und vor allem Deutschland kamen, überquerten mit Hilfe von Schleusern das Mittelmeer von der türkischen Küste aus nach Griechenland. Einige EU-Staaten werfen Griechenland vor, die EU-Außengrenze nicht ausreichend zu schützen. Die Grenzschutzbehörde Frontex wiederum hat außerhalb der EU in der Türkei keine exekutiven Befugnisse.

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