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Finanzministerium - Trotz Schuldenbremse im Krisenfall handlungsfähig

Veröffentlicht am 02.03.2020, 11:33
Aktualisiert 02.03.2020, 11:41
© Reuters.  Finanzministerium - Trotz Schuldenbremse im Krisenfall handlungsfähig

Berlin, 02. Mrz (Reuters) - Auch unter Beibehaltung der Schuldenbremse sieht das Bundesfinanzministerium genügend Spielraum, um im Falle einer schweren wirtschaftlichen Krise finanziell gegensteuern zu können. Die Schuldenbremse gebe den nötigen Verschuldungsspielraum, um im Krisenfall handlungsfähig zu sein, erklärte das Ministerium am Montag. "Es besteht hier also weiterhin kein Änderungsbedarf." Finanzminister Olaf Scholz (SPD) habe zuletzt in einem Zeitungs-Interview am Sonntag unterstrichen, dass er zur im Grundgesetz verankerten Beschränkung der Neuverschuldung stehe. Mit Blick auf mögliche Auswirkungen des Coronavirus und etwaige Verwerfungen der Weltwirtschaft habe Scholz darauf hingewiesen, man habe "alle Kraft, um darauf schnell, entschieden und stark zu reagieren".

Die Schuldenbremse begrenzt die Nettoneuverschuldung des Bundes auf 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das wären 2020 rechnerisch etwa 12,5 Milliarden Euro. Durch Verrechnung mit Sondervermögen wären tatsächlich aber nur rund 5,9 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden erlaubt. Derzeit ist für dieses und die kommenden Jahre keine Neuverschuldung vorgesehen.

Das Ministerium reagierte auf einen "Handelsblatt"-Bericht, dass im Ressort Szenarien für eine Aufweichung der Schuldenbremse durchgespielt würden. Die Grundsatzabteilung prüfe ein Konzept, nach dem der Bund Schulden im Umfang von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts machen dürfe. Dies wären rund 35 Milliarden Euro im Jahr. Der Staat solle den neuen Spielraum allerdings nur dann ausschöpfen dürfen, wenn der Schuldenstand unter 60 Prozent liege. Um die Schuldenbremse zu umgehen, sollten die Schulden von einem öffentlichen Unternehmen oder einem Investitionsfonds aufgenommen werden, deren Verbindlichkeiten nicht unter die Schuldenbremse fielen.

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