BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsministerium will Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger vereinfachen und teils entschärfen. Dies betrifft Langzeitarbeitslose, die zum Beispiel Termine unentschuldigt versäumen oder Jobs ablehnen. Strengere Regeln für unter 25-Jährige soll es nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" nicht mehr geben. Das gehe aus einem Konzept des Ministeriums "zur Weiterentwicklung des Sanktionenrechts" in der Grundsicherung hervor.
Das Ministerium bestätigte am Dienstag auf Anfrage in Berlin, dass einfachere Regeln angestrebt würden. "Es ist explizit nicht Ziel der Änderungen, den Leistungsbezug restriktiver zu gestalten." Dies betreffe zum Beispiel die Sanktionsmechanismen für junge Leute unter 25 Jahren. Im Herbst werde ein Gesetzentwurf vorgelegt: "Zur Zeit gibt es noch keine Festlegungen." Union und SPD hatten angekündigt, Sanktionsregeln für unter 25-Jährige zu prüfen.
Schon Mitte Juni hieß es unter Berufung auf ein Arbeitspapier einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, dass die Sanktionen für unter 25-Jährige entschärft werden sollen. Für sie sollten die gleichen Regeln gelten wie für heute über 25-Jährige. Bisher werden den Jüngeren bereits beim ersten großen Verstoß die Bezüge komplett gestrichen.
Bei Älteren sind es bei der ersten Pflichtverletzung bisher 30 Prozent der Bezüge, die drei Monate lang gekürzt werden. Wer innerhalb eines Jahres nochmals gegen Regeln verstößt, dem wird die Leistung um 60 Prozent gekappt. Diskutiert wurde ein einheitlicher Mindestbetrag. Sozialgerichte verzeichnen seit Jahren eine Klageflut gegen Sanktionsentscheidungen der Arbeitsagenturen. Mehr als ein Drittel aller Klagen und Widersprüche von Arbeitslosen gegen Sanktionen bei Hartz IV war 2013 erfolgreich.
Die Arbeiterwohlfahrt nannte Korrekturen einen richtigen Schritt. Vor allem die härtere Bestrafung von jungen Menschen sei nicht zielführend. Die verschärften Sanktionen sollten ganz gestrichen werden. Für Grünen-Expertin Brigitte Pothmer ist eine Abschaffung der Sanktions-Sonderregeln für Unter-25-Jährige überfällig: "Diese Praxis ist nicht nur verfassungsrechtlich, sondern auch inhaltlich bedenklich." Korrekturen allein reichten nicht. Es müssten auch Defizite bei der Arbeitsförderung angegangen werden.
Aus Sicht von Linken-Chefin Katja Kipping ist jede Sanktion ein Grundrechtsverstoß. Statt nur an Sanktionen "herumzudoktern", sollte Nahles diese ganz abschaffen. Die bestehenden Sanktionsregeln führten dazu, dass viele aus der Betreuung verschwanden, andere wohnungslos wurden.kr