Investing.com -- Als Reaktion auf über 5.000 gemeldete Drohnensichtungen in den vergangenen Wochen haben mehrere US-Bundesbehörden eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Das Ministerium für Innere Sicherheit (DHS), das Federal Bureau of Investigation (FBI), die Federal Aviation Administration (FAA) und das Verteidigungsministerium (DoD) arbeiten zusammen, um diese Vorfälle zu untersuchen.
Das FBI hat aus den eingegangenen Hinweisen etwa 100 Ermittlungsansätze generiert und priorisiert diese aktiv. Im Zuge der Reaktion wurden in der betroffenen Region hochmoderne Erkennungstechnologien eingesetzt und geschulte Beobachter stationiert.
Die Auswertung der technischen Daten und Bürgermeldungen hat ergeben, dass es sich bei den bisherigen Sichtungen um legal betriebene kommerzielle, Hobby- und behördliche Drohnen handelt. Einige Sichtungen wurden zudem auf bemannte Luftfahrzeuge und Himmelskörper wie Sterne zurückgeführt, die irrtümlich als Drohnen identifiziert wurden. Die Behörden stufen keine der Sichtungen als ungewöhnlich oder als Bedrohung für die nationale Sicherheit oder öffentliche Sicherheit im zivilen Luftraum in New Jersey oder anderen nordöstlichen Bundesstaaten ein.
Obwohl keine konkreten Bedrohungen festgestellt wurden, nehmen die Bundesbehörden die Besorgnisse der Öffentlichkeit ernst. Sie unterstützen weiterhin lokale Behörden mit fortschrittlicher Erkennungstechnologie und Strafverfolgungsmaßnahmen. Darüber hinaus fordern sie den Kongress auf, Gesetze zur Abwehr unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) zu verabschieden, um bestehende Drohnenabwehrmaßnahmen zu verbessern und potenzielle Bedrohungen effektiver zu bekämpfen.
Die Erklärung weist auch darauf hin, dass eine begrenzte Anzahl von Drohnen über militärischen Einrichtungen in New Jersey und an anderen Orten gesichtet wurde, teilweise in Luftsperrgebieten. Das Verteidigungsministerium behandelt diese Sichtungen aufgrund der Sensibilität des militärischen Luftraums mit höchster Priorität. Es arbeitet eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um die Sicherheit der Einrichtungen durch angemessene Erkennungs- und Abwehrstrategien zu gewährleisten.
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