WOLFSBURG (dpa-AFX) - Im Abgas-Skandal hält Volkswagen (XETRA:VOW3) Klagen von Aktionären wegen einer zu späten Information der Öffentlichkeit für unbegründet. Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sehe sich VW (XETRA:VOW3) in der Auffassung bestätigt, dass der Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat, teilte das Unternehmen am Mittwoch in Wolfsburg mit.
Die VW-Aktie war nach dem Ausbruch des Abgas-Skandals im September abgestürzt, einige Aktionäre wollen sich ihre Verluste vom Konzern ersetzen lassen. VW hätte deutlich früher über den aufkommenden Skandal informieren müssen, weil Kursverluste drohten. Volkswagen ist aber der Auffassung, alle Informationspflichten befolgt zu haben. Konkret geht es um die Frage, wann genau VW die Aktionäre über den Abgas-Skandal hätte informieren müssen. Volkswagen tat dies am 22. September 2015 mit einer Pflichtmitteilung an die Börse. Anwälte und Aktionäre halten VW aber vor, der Autobauer hätte bereits zwei Wochen vorher informieren müssen. VW hatte mit einer Software Abgas-Tests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. Der Konzern hat deswegen einige juristische Baustellen.