(Neu: Analystenkommentar Jefferies, Details zum Glyphosat-Prozess)
FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Bei den Aktionären von Bayer (4:BAYGN) ist die Furcht vor unwägbaren Milliardenrisiken wegen der Glyphosat-Klagen in den USA am Dienstag wieder hochgekocht. Vorausgegangen war die Entscheidung einer US-Richterin, den Schadenersatz im ersten US-Glyphosatprozess nur zu senken, statt den Prozess neu aufzurollen. Die im Raum stehende Zahlung liegt zudem immer noch im höheren zweistelligen Millionen-Dollar-Bereich. Die Bayer-Aktien brachen am Vormittag zuletzt um rund 7 Prozent auf 71,12 Euro ein.
Damit rutschten die Papiere in Richtung ihres September-Tiefs von 69,40 Euro ab. Erst auf diesem Niveau hatte sich der Kurs gefangen, nachdem er im August infolge des Beschlusses einer Geschworenenjury eingebrochen war, wonach einem Krebspatienten ursprünglich eine Entschädigung von 289 Millionen Dollar zu zahlen ist. Der Patient macht Unkrautvernichter des von Bayer übernommenen Saatgutkonzerns Monsanto (NYSE:MON) für seine Erkrankung verantwortlich.
Seit dem Urteil ist der Börsenwert von Bayer um mehr als 20 Milliarden Euro abgesackt. Aktuell liegt der Börsenwert des Agrarchemie- und Pharmakonzerns noch bei rund 66 Milliarden Euro.
Die Richterin Suzanne Ramos Bolanos hält nun zwar statt der insgesamt 289 Millionen eine Entschädigung von 78 Millionen Dollar (68 Mio Euro) für angemessen. Das ist laut Analyst Ian Hilliker vom Investmenthaus Jefferies aber immer noch sehr viel. Die Entscheidung der Richterin, die Summe nur zu reduzieren, sei eine Enttäuschung. Die Unsicherheit über den Ausgang der Glyphosat-Streitigkeiten dürfte noch Monate auf den Bayer-Aktien lasten, erklärte der Experte.
Bayer will nun in Berufung gehen, da das Urteil nach Ansicht der Leverkusener im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht. Laut Hilliker überrascht das nicht. Allerdings dürfte es lange dauern, bis ein Ergebnis feststeht - und selbst dann könnte der Verlierer noch höhere Gerichte anrufen. Investoren dürften nun erst einmal abwarten, wie in weiteren Glyphosat-Prozessen entschieden werden wird. Einer dürfte im Februar 2019 in St. Louis beginnen.
Für den Analysten Gunther Zechmann von Bernstein Research ist eine Schlussfolgerung für die anstehenden weiteren Prozesse aufgrund des in Kalifornien gefällten Urteils nicht möglich. Das Urteil sage mehr über die Geschworenenjury und die Richterin aus, als dass es etwas über die Gültigkeit der Anschuldigungen aussage.