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AMS schlägt den Aktionären die Schaffung von neuem genehmigtem Kapital vor

Veröffentlicht am 04.06.2018, 19:15
Aktualisiert 04.06.2018, 20:01
© Reuters.  AMS schlägt den Aktionären die Schaffung von neuem genehmigtem Kapital vor

Unterpremstätten (awp) - An der Generalversammlung von AMS werden die Aktionäre des Sensorenherstellers am kommenden Mittwoch unter anderem über die künftige Ausgestaltung des genehmigten Kapitals abstimmen. Den Aktionären wird vom Vorstand der Gruppe, also der Geschäftsleitung, die Schaffung von neuem genehmigten Kapital entweder mit oder ohne Wahrung des Bezugsrechts sowie zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen zur Zustimmung vorgeschlagen.

Konkret soll der Vorstand die Möglichkeit haben, das Aktienkapital bis zum Juni 2023 durch die Ausgabe von 10 Prozent des derzeitigen Kapitals, also um bis zu 8,44 Millionen Aktien, erhöhen zu können, wie aus den am Montag publizierten Vorschlägen zur Generalversammlung hervorgeht. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats könne das Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden. Bislang hatte AMS die Möglichkeit, bis zu 11 Millionen Inhaberaktien neu zu schaffen.

AMS wolle wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Firmen erwerben, schreibt der Vorstand in den Traktanden weiter. Auch soll die Verbreiterung der Aktionärsstruktur ermöglicht werden und man prüfe derzeit die Einführung von Aktien an einer weiteren, aussereuropäischen Börse. Die Aktien der österreichischen Firma sind heute an der Schweizer Börse SIX kotiert.

Darüber hinaus stehen Veränderungen im Aufsichtsrat an. Siegfried Selberherr und Klaus Iffland werden an der Hauptversammlung nicht mehr zur Wahl antreten. Für eine weitere Amtsperiode stellen sich dagegen Präsident Hans Jörg Kaltenbrunner und Michael Grimm zur Verfügung. Zur Wahl stehen zudem neu zwei Frauen: Nämlich Yen Yen Tan und Monika Henzinger.

mk/yr

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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten

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