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Anflugverfahren über Egelsbach rechtens - mehr Bürgerbeteiligung

Veröffentlicht am 20.11.2013, 19:12
KASSEL/RAUNHEIM (dpa-AFX) - Das Anflugverfahren über Egelsbach zum Frankfurter Flughafen - der sogenannte südliche Gegenanflug - ist rechtens. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Kassel. Egelsbach hatte wegen einer doppelten Lärmbelastung geklagt: zum einen durch den Flugplatz Egelsbach, von dem aus auch kleine Düsenjets starten können, zum anderen vom Airport Frankfurt.

Dem folgte der 9. Senat des VGH nicht und wies die Klage ab (Az: 9 C 875/12.T). Die Lärmbelange der Gemeinde seien bei der Festsetzung des Flugverfahrens hinreichend berücksichtigt worden, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer. Unzumutbarer Lärm sei nicht festgestellt worden. Auch sei die Fluglärmkommission bei der Festlegung des Anflugverfahrens ordnungsgemäß beteiligt worden.

Alternativen ständen 'nachvollziehbare Sicherheitsbedenken' entgegen, betonte sie. Mit der Entscheidung bestätigt der VGH seine bisherige Rechtsprechung, dass die An- und Abflugverfahren 'der sicheren und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs dienen'.

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen forderte in Raunheim in einem Papier zu den derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD in Berlin, bei der Planung von Flugrouten müsse die Öffentlichkeit stärker als bisher beteiligt werden. Über die Routen müsse früher und umfassender informiert werden und es müsse Lärmobergrenzen geben.

'Uns ärgert, dass die Luftverkehrswirtschaft über die Gespräche sehr gut informiert ist, die Fluglärmkommissionen aber nicht eingebunden sind', kritisierte Thomas Jühe, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und der Frankfurter Fluglärmkommission. Dabei verfolgten auch die Parteien das Ziel, die Fluglärmbelastung nachhaltig zu reduzieren. Der Arbeitsgemeinschaft gehören 30 Fluglärmkommissionen an, die bei den Flughäfen angesiedelt sind und beratende Funktion haben.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ließ der VGH nicht zu, dagegen ist aber noch Beschwerde möglich. Egelsbachs Rechtsanwalt Thomas Mehler behielt sich diesen Schritt vor. 'Wir werden das überprüfen', sagte er nach der VGH-Entscheidung. Das Urteil sei in der Sache nicht überzeugend, bemängelte er. Für den Flugplatz Egelsbach gebe es eine festgesetzte Lärmgrenze. 'Ich verstehe das als ein Maß an Fluglärm.' Zusammen mit dem Frankfurter Lärm werde diese Grenze jedoch überschritten. Das Argument wies die Vorsitzende Richterin zurück. Die Addition von mehreren Lärmquellen sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Bereits mehrfach haben sich die obersten hessischen Verwaltungsrichter in Kassel mit Flugrouten sowie An- und Abflugverfahren am größten deutschen Flughafen beschäftigt. Zuvor scheiterten in drei Verfahren Gemeinden, die gegen verschiedene Routen geklagt hatten. In einem Fall kippten die Richter die sogenannte Südumfliegung. Aber nicht aus Lärmgründen, sondern weil damit die angestrebte Kapazität des Flughafens nicht erreichbar sei./lin/rae/DP/she

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