DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hat den Streik des Kabinenpersonals bei der Lufthansa (XETRA:LHAG) an diesem Standort nun doch erlaubt. Eine Klage der Lufthansa gegen den Arbeitskampf der Gewerkschaft Ufo wurde am Mittwoch zurückgewiesen.