NÜRNBERG (dpa-AFX) - Arbeitnehmer mit Kurzzeit-Jobs sollten nach einem Vorschlag des Vorstandschefs der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, künftig schneller einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I erwerben können. Damit könnte verhindert werden, dass jemand bei einem Jobverlust wegen fehlenden Anspruchs auf das zumeist höhere Arbeitslosengeld I direkt in Hartz IV falle, sagte Weise in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Zwischen November 2011 und Oktober 2012 waren 721 000 Beschäftigte nach einem Jobverlust direkt zu Hartz-IV-Beziehern geworden.
'Atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, befristete Stellen oder Zeitarbeit haben in den vergangenen Jahren den größten Zuwachs gehabt. In diesen Fällen müssen wir tatsächlich überprüfen, ob die bestehende Anwartschafts-Regelung für das Arbeitslosengeld I noch passt', sagte Weise in dem dpa-Interview. 'Das wird bereits durchgerechnet.'
Die Entscheidung über eine Verkürzung der Anwartschaft liege aber bei den Beitragszahlern, also den Arbeitgeber- und Gewerkschafts- Vertretern im BA-Aufsichtsrat, betonte Weise. Der DGB fordert schon länger eine Verkürzung der Anwartschaft auf sechs Monate. Bislang muss ein Beschäftigter in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Eine verkürzte Anwartschaft von sechs Monaten gibt es bislang nur für Saisonarbeiter.
Eine verkürzte Anwartschaft für bestimmte Gruppen von Beschäftigten würde nach Weises Einschätzung einfachere, schlechter bezahlte Jobs für Arbeitslose attraktiver machen. 'Wenn jemand bereit ist, eine vergleichsweise schlecht bezahlte Stelle zu übernehmen, sollte man ihm auch das Angebot in Aussicht stellen, bei einem Verlust des Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld I zu bekommen', sagte Weise. 'Denn wenn ich von jemandem Flexibilität erwarte, muss ich ihm auch Sicherheit bieten.'
Eine verkürzte Anwartschaft für bestimmte Beschäftigtengruppen lohne sich in finanzieller Hinsicht möglicherweise auch für die Bundesagentur, sagte Weise. 'Als weiteren positiven Effekte könnte ich mir vorstellen, dass mit einer Verkürzung der Anwartschaften auch atypische Beschäftigungen positiver wahrgenommen werden.'/kts/DP/jsl
'Atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Teilzeitarbeit, befristete Stellen oder Zeitarbeit haben in den vergangenen Jahren den größten Zuwachs gehabt. In diesen Fällen müssen wir tatsächlich überprüfen, ob die bestehende Anwartschafts-Regelung für das Arbeitslosengeld I noch passt', sagte Weise in dem dpa-Interview. 'Das wird bereits durchgerechnet.'
Die Entscheidung über eine Verkürzung der Anwartschaft liege aber bei den Beitragszahlern, also den Arbeitgeber- und Gewerkschafts- Vertretern im BA-Aufsichtsrat, betonte Weise. Der DGB fordert schon länger eine Verkürzung der Anwartschaft auf sechs Monate. Bislang muss ein Beschäftigter in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Eine verkürzte Anwartschaft von sechs Monaten gibt es bislang nur für Saisonarbeiter.
Eine verkürzte Anwartschaft für bestimmte Gruppen von Beschäftigten würde nach Weises Einschätzung einfachere, schlechter bezahlte Jobs für Arbeitslose attraktiver machen. 'Wenn jemand bereit ist, eine vergleichsweise schlecht bezahlte Stelle zu übernehmen, sollte man ihm auch das Angebot in Aussicht stellen, bei einem Verlust des Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld I zu bekommen', sagte Weise. 'Denn wenn ich von jemandem Flexibilität erwarte, muss ich ihm auch Sicherheit bieten.'
Eine verkürzte Anwartschaft für bestimmte Beschäftigtengruppen lohne sich in finanzieller Hinsicht möglicherweise auch für die Bundesagentur, sagte Weise. 'Als weiteren positiven Effekte könnte ich mir vorstellen, dass mit einer Verkürzung der Anwartschaften auch atypische Beschäftigungen positiver wahrgenommen werden.'/kts/DP/jsl