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DGAP-News: Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update (deutsch)

Veröffentlicht am 28.02.2013, 09:38
Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update

DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Zwischenbericht

Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update

28.02.2013 / 09:38

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Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. Februar 2013. Monument Mining

Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ('Monument' oder das

'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Board of Directors (das 'Board')

einen Plan zum Schutz der Aktionärsrechte, eine Vorankündigungsverordnung

und eine Dividendenrichtlinie genehmigt hat.

Plan zum Schutz der Aktionärsrechte

Das Board hat die Annahme eines Plans zum Schutz der Aktionärsrechte (der

'Plan') genehmigt. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre,

die für den 28. März 2013 geplant ist, werden die Aktionäre um ihre

Zustimmung für den Plan gebeten. Nach Ratifizierung des Plans durch die

Aktionäre wird er eine anfängliche Laufzeit haben, die auf der dritten

Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens nach dem

Ratifizierungsdatum des Plans endet. Der Plan kann durch eine Resolution

der Aktionäre auf solch einer Versammlung über diesen Zeitraum hinaus

verlängert werden.

Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.

Der Plan wurde durch ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (das

'Abkommen') zwischen dem Unternehmen und Computershare Investor Services

Inc., als Bezugsstelle, eingeführt. Der Plan wurde dazu entworfen, die

Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen

Übernahmestrategien zu schützen. Dies schließt die Akquisition zur

Kontrolle des Unternehmens durch einen Bieter in einer Transaktion oder

einer Reihe von Transaktionen ein, die nicht für alle Aktionäre fair sein

könnten oder nicht allen Aktionären gleiche Chancen zur Beteiligung an der

Prämie bieten könnten, die bei der Akquisition gezahlt wird. Das Board hält

die Annahme des Plans als wünschenswert und sie ist im Interesse aller

Aktionäre des Unternehmens.

Das Abkommen wurde angenommen, um dem Board im Falle eines öffentlichen

Übernahmeangebots oder Zeichnungsangebots für die Stammaktien des

Unternehmens genügend Zeit für die Verfolgung von Alternativen zu geben,

die den Unternehmenswert erhöhen könnten. Diese Alternativen könnten die

Prüfung anderer Übernahmegebote oder Angebote von anderen interessierten

Parteien einschließen, um Aktionären, die einen Verkauf der Stammaktien des

Unternehmens wünschen, die besten Möglichkeiten zum Erhalt des maximalen

Verkaufspreises für ihre Stammaktien zu bieten. Ferner würde das Board mit

ausreichend Zeit in der Lage sein, Alternativen zur Maximierung des

Aktienwertes durch eine mögliche Unternehmensumstrukturierung oder

Neustrukturierung zu erkunden und falls machbar zu avancieren. Die

Directors benötigen Zeit, um diese Alternativen sorgfältig überprüfen zu

können.

Mit Wirkung zum 27. Februar 2013 wurden Rechte ausgegeben und allen

ausstehenden Stammaktien des Unternehmens angefügt. Ein getrenntes

Rechtszertifikat wird nicht bis zu jenem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die

Rechte ausübbar werden. Die Rechte werden nur dann ausübbar, wenn eine

Person zusammen mit ihren Partnern, Teilhabern und gemeinsamen Akteuren

(zusammen eine 'erwerbende Person') das wirtschaftliche Eigentum der

Stammaktien des Unternehmens erwirbt oder die Absicht zu diesem Erwerb

bekannt gibt und dann zusammen mit ihrem Aktienbesitz insgesamt 20 % oder

mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzt (festgelegt im

Abkommen). Falls dies eintritt, würde jedes Recht im Besitz eines

Aktionärs, die erwerbende Person ausgenommen, ausübbar werden. Die Rechte

werden es ihren Besitzern ermöglichen, Stammaktien zu einem Nachlass von 50

Prozent vom Marktpreis zu erwerben (wie im Abkommen definiert). Ungeachtet

des Vorangehenden wird der Plan nicht durch den Besitz von 20 % oder mehr

der Stammaktien des Unternehmens durch einen Aktionär ausgelöst werden,

außer dieser Aktionär erwirbt weitere Stammaktien des Unternehmens.

Die Rechte werden jedoch nicht durch ein 'zugelassenes Angebot' ausgelöst

werden. Laut Definition muss dieses Angebot für mindestens 60 Tage

vorliegen, allen Aktionären des Unternehmens für alle ihre Stammaktien

vorgelegt werden und anderen festgelegten Konditionen unterliegen und von

der Mehrheit der unabhängigen Aktionäre angenommen werden (wie im Abkommen

genau beschrieben).

Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote

für das Unternehmen bekannt und es hat keinen Grund zur Annahme, dass ein

etwaiges Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens unmittelbar

bevorsteht.

Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Abkommens werden in einem

Informationsrundschreiben bekannt gegeben, das zur Ansicht bei SEDAR zur

Verfügung stehen wird. Es wird ebenfalls den Aktionären des Unternehmens

vor der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 28. März 2013 zugeschickt

werden.

Verordnung zur Vorankündigung (Advance Notice By-Law)

Das Unternehmen gibt ebenfalls die Genehmigung von Abänderungen der

Unternehmenssatzung am 24. Februar 2013 durch das Board bekannt, um die

Verordnung zur Vorankündigung Nummer 1 A (die 'Verordnung') einzuschließen.

Die Verordnung verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den

Umständen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in das Board of

Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i)

Forderung einer Versammlung gemäß der Bestimmungen des Canada Business

Corporations Act (das 'Gesetz') oder (ii) Vorschlag eines Aktionärs gemäß

Vorschriften des Gesetzes.

Die Verordnung legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die

eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen

der Directors beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung

der Aktionäre einreichen müssen. Die Verordnung legt auch fest, dass ein

Aktionär die Information beim Unternehmen in schriftlicher Form einreichen

muss.

Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss Monument nicht

weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der

Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die

Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage

nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung

liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am

10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine

Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen

nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten

öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.

Die Verordnung ist ab dem Datum der Genehmigung gültig.

Der vollständige Text der Verordnung steht bei SEDAR unter www.sedar.com

zur Verfügung.

Dividendenrichtlinie

In Abhängigkeit der Finanzergebnisse, des Kapitalbedarfs, des zur Verfügung

stehenden Cashflow, etwaiger notwendiger Genehmigungen der

Aufsichtsbehörden und anderer Faktoren, die das Board of Directors als

wichtig betrachten könnte, beabsichtigt das Board of Directors, ab Dezember

2013 jährlich eine Dividende an Besitzer von Stammaktien des Unternehmens

zu zahlen. Es wird erwartet, dass zukünftige Dividendenzahlungen an

Aktionäre erfolgen, die bei Börsenschluss am letzten Handelstag eines jeden

Kalenderjahres registriert sind. Dies unterliegt den finanziellen und

anderen Konditionen, die oben aufgeführt wurden. Das zugehörige

Auszahlungsdatum wird gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange

festgelegt und bekannt gegeben werden.

Über Monument Mining Limited

Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer

Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt.

Die Cash Costs dieser Mine liegen unter den niedrigsten der Welt. Das

erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein

und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia,

einschließlich des Polymetallprojekts Mengapur. Das Unternehmen beschäftigt

280 Mitarbeiter in Malaysia und setzt sich für die höchsten Standards beim

Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der

Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Monument Mining Limited

Richard Cushing, Investor Relations

Suite 910 - 688 West Hastings Street

Vancouver, BC, Canada V6B 1P1

Tel. +1 (604) 638 1661

Fax +1 (604) 638 1663

www.monumentmining.com

Nickolas Kohlmann, Senior Manager, Investor Relations

Suite 500-90 Adelaide Street West

Toronto, ONT

Canada, M5H 3V9

Tel: 1-416-846-5663

Email: nkohlmann@monumentmining.com

AXINO AG

investor & media relations

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Tel. +49 (711) 253592 30

Fax +49 (711) 253592 33

service@axino.de

www.axino.de

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

Ende der Corporate News

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