Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update
DGAP-News: Monument Mining Ltd. / Schlagwort(e): Zwischenbericht
Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update
28.02.2013 / 09:38
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. Februar 2013. Monument Mining
Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ('Monument' oder das
'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Board of Directors (das 'Board')
einen Plan zum Schutz der Aktionärsrechte, eine Vorankündigungsverordnung
und eine Dividendenrichtlinie genehmigt hat.
Plan zum Schutz der Aktionärsrechte
Das Board hat die Annahme eines Plans zum Schutz der Aktionärsrechte (der
'Plan') genehmigt. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre,
die für den 28. März 2013 geplant ist, werden die Aktionäre um ihre
Zustimmung für den Plan gebeten. Nach Ratifizierung des Plans durch die
Aktionäre wird er eine anfängliche Laufzeit haben, die auf der dritten
Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens nach dem
Ratifizierungsdatum des Plans endet. Der Plan kann durch eine Resolution
der Aktionäre auf solch einer Versammlung über diesen Zeitraum hinaus
verlängert werden.
Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.
Der Plan wurde durch ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (das
'Abkommen') zwischen dem Unternehmen und Computershare Investor Services
Inc., als Bezugsstelle, eingeführt. Der Plan wurde dazu entworfen, die
Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen
Übernahmestrategien zu schützen. Dies schließt die Akquisition zur
Kontrolle des Unternehmens durch einen Bieter in einer Transaktion oder
einer Reihe von Transaktionen ein, die nicht für alle Aktionäre fair sein
könnten oder nicht allen Aktionären gleiche Chancen zur Beteiligung an der
Prämie bieten könnten, die bei der Akquisition gezahlt wird. Das Board hält
die Annahme des Plans als wünschenswert und sie ist im Interesse aller
Aktionäre des Unternehmens.
Das Abkommen wurde angenommen, um dem Board im Falle eines öffentlichen
Übernahmeangebots oder Zeichnungsangebots für die Stammaktien des
Unternehmens genügend Zeit für die Verfolgung von Alternativen zu geben,
die den Unternehmenswert erhöhen könnten. Diese Alternativen könnten die
Prüfung anderer Übernahmegebote oder Angebote von anderen interessierten
Parteien einschließen, um Aktionären, die einen Verkauf der Stammaktien des
Unternehmens wünschen, die besten Möglichkeiten zum Erhalt des maximalen
Verkaufspreises für ihre Stammaktien zu bieten. Ferner würde das Board mit
ausreichend Zeit in der Lage sein, Alternativen zur Maximierung des
Aktienwertes durch eine mögliche Unternehmensumstrukturierung oder
Neustrukturierung zu erkunden und falls machbar zu avancieren. Die
Directors benötigen Zeit, um diese Alternativen sorgfältig überprüfen zu
können.
Mit Wirkung zum 27. Februar 2013 wurden Rechte ausgegeben und allen
ausstehenden Stammaktien des Unternehmens angefügt. Ein getrenntes
Rechtszertifikat wird nicht bis zu jenem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die
Rechte ausübbar werden. Die Rechte werden nur dann ausübbar, wenn eine
Person zusammen mit ihren Partnern, Teilhabern und gemeinsamen Akteuren
(zusammen eine 'erwerbende Person') das wirtschaftliche Eigentum der
Stammaktien des Unternehmens erwirbt oder die Absicht zu diesem Erwerb
bekannt gibt und dann zusammen mit ihrem Aktienbesitz insgesamt 20 % oder
mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzt (festgelegt im
Abkommen). Falls dies eintritt, würde jedes Recht im Besitz eines
Aktionärs, die erwerbende Person ausgenommen, ausübbar werden. Die Rechte
werden es ihren Besitzern ermöglichen, Stammaktien zu einem Nachlass von 50
Prozent vom Marktpreis zu erwerben (wie im Abkommen definiert). Ungeachtet
des Vorangehenden wird der Plan nicht durch den Besitz von 20 % oder mehr
der Stammaktien des Unternehmens durch einen Aktionär ausgelöst werden,
außer dieser Aktionär erwirbt weitere Stammaktien des Unternehmens.
Die Rechte werden jedoch nicht durch ein 'zugelassenes Angebot' ausgelöst
werden. Laut Definition muss dieses Angebot für mindestens 60 Tage
vorliegen, allen Aktionären des Unternehmens für alle ihre Stammaktien
vorgelegt werden und anderen festgelegten Konditionen unterliegen und von
der Mehrheit der unabhängigen Aktionäre angenommen werden (wie im Abkommen
genau beschrieben).
Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote
für das Unternehmen bekannt und es hat keinen Grund zur Annahme, dass ein
etwaiges Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens unmittelbar
bevorsteht.
Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Abkommens werden in einem
Informationsrundschreiben bekannt gegeben, das zur Ansicht bei SEDAR zur
Verfügung stehen wird. Es wird ebenfalls den Aktionären des Unternehmens
vor der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 28. März 2013 zugeschickt
werden.
Verordnung zur Vorankündigung (Advance Notice By-Law)
Das Unternehmen gibt ebenfalls die Genehmigung von Abänderungen der
Unternehmenssatzung am 24. Februar 2013 durch das Board bekannt, um die
Verordnung zur Vorankündigung Nummer 1 A (die 'Verordnung') einzuschließen.
Die Verordnung verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den
Umständen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in das Board of
Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i)
Forderung einer Versammlung gemäß der Bestimmungen des Canada Business
Corporations Act (das 'Gesetz') oder (ii) Vorschlag eines Aktionärs gemäß
Vorschriften des Gesetzes.
Die Verordnung legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die
eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen
der Directors beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung
der Aktionäre einreichen müssen. Die Verordnung legt auch fest, dass ein
Aktionär die Information beim Unternehmen in schriftlicher Form einreichen
muss.
Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss Monument nicht
weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der
Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die
Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage
nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung
liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am
10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine
Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen
nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten
öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.
Die Verordnung ist ab dem Datum der Genehmigung gültig.
Der vollständige Text der Verordnung steht bei SEDAR unter www.sedar.com
zur Verfügung.
Dividendenrichtlinie
In Abhängigkeit der Finanzergebnisse, des Kapitalbedarfs, des zur Verfügung
stehenden Cashflow, etwaiger notwendiger Genehmigungen der
Aufsichtsbehörden und anderer Faktoren, die das Board of Directors als
wichtig betrachten könnte, beabsichtigt das Board of Directors, ab Dezember
2013 jährlich eine Dividende an Besitzer von Stammaktien des Unternehmens
zu zahlen. Es wird erwartet, dass zukünftige Dividendenzahlungen an
Aktionäre erfolgen, die bei Börsenschluss am letzten Handelstag eines jeden
Kalenderjahres registriert sind. Dies unterliegt den finanziellen und
anderen Konditionen, die oben aufgeführt wurden. Das zugehörige
Auszahlungsdatum wird gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange
festgelegt und bekannt gegeben werden.
Über Monument Mining Limited
Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer
Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt.
Die Cash Costs dieser Mine liegen unter den niedrigsten der Welt. Das
erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein
und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia,
einschließlich des Polymetallprojekts Mengapur. Das Unternehmen beschäftigt
280 Mitarbeiter in Malaysia und setzt sich für die höchsten Standards beim
Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der
Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Monument Mining Limited
Richard Cushing, Investor Relations
Suite 910 - 688 West Hastings Street
Vancouver, BC, Canada V6B 1P1
Tel. +1 (604) 638 1661
Fax +1 (604) 638 1663
www.monumentmining.com
Nickolas Kohlmann, Senior Manager, Investor Relations
Suite 500-90 Adelaide Street West
Toronto, ONT
Canada, M5H 3V9
Tel: 1-416-846-5663
Email: nkohlmann@monumentmining.com
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel. +49 (711) 253592 30
Fax +49 (711) 253592 33
service@axino.de
www.axino.de
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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28.02.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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202617 28.02.2013
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Monument Mining Ltd. gibt ein Unternehmens-Update
28.02.2013 / 09:38
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 27. Februar 2013. Monument Mining
Limited (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ('Monument' oder das
'Unternehmen') gibt bekannt, dass das Board of Directors (das 'Board')
einen Plan zum Schutz der Aktionärsrechte, eine Vorankündigungsverordnung
und eine Dividendenrichtlinie genehmigt hat.
Plan zum Schutz der Aktionärsrechte
Das Board hat die Annahme eines Plans zum Schutz der Aktionärsrechte (der
'Plan') genehmigt. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre,
die für den 28. März 2013 geplant ist, werden die Aktionäre um ihre
Zustimmung für den Plan gebeten. Nach Ratifizierung des Plans durch die
Aktionäre wird er eine anfängliche Laufzeit haben, die auf der dritten
Jahreshauptversammlung der Aktionäre des Unternehmens nach dem
Ratifizierungsdatum des Plans endet. Der Plan kann durch eine Resolution
der Aktionäre auf solch einer Versammlung über diesen Zeitraum hinaus
verlängert werden.
Der Plan unterliegt der Genehmigung der TSX Venture Exchange.
Der Plan wurde durch ein Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (das
'Abkommen') zwischen dem Unternehmen und Computershare Investor Services
Inc., als Bezugsstelle, eingeführt. Der Plan wurde dazu entworfen, die
Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen
Übernahmestrategien zu schützen. Dies schließt die Akquisition zur
Kontrolle des Unternehmens durch einen Bieter in einer Transaktion oder
einer Reihe von Transaktionen ein, die nicht für alle Aktionäre fair sein
könnten oder nicht allen Aktionären gleiche Chancen zur Beteiligung an der
Prämie bieten könnten, die bei der Akquisition gezahlt wird. Das Board hält
die Annahme des Plans als wünschenswert und sie ist im Interesse aller
Aktionäre des Unternehmens.
Das Abkommen wurde angenommen, um dem Board im Falle eines öffentlichen
Übernahmeangebots oder Zeichnungsangebots für die Stammaktien des
Unternehmens genügend Zeit für die Verfolgung von Alternativen zu geben,
die den Unternehmenswert erhöhen könnten. Diese Alternativen könnten die
Prüfung anderer Übernahmegebote oder Angebote von anderen interessierten
Parteien einschließen, um Aktionären, die einen Verkauf der Stammaktien des
Unternehmens wünschen, die besten Möglichkeiten zum Erhalt des maximalen
Verkaufspreises für ihre Stammaktien zu bieten. Ferner würde das Board mit
ausreichend Zeit in der Lage sein, Alternativen zur Maximierung des
Aktienwertes durch eine mögliche Unternehmensumstrukturierung oder
Neustrukturierung zu erkunden und falls machbar zu avancieren. Die
Directors benötigen Zeit, um diese Alternativen sorgfältig überprüfen zu
können.
Mit Wirkung zum 27. Februar 2013 wurden Rechte ausgegeben und allen
ausstehenden Stammaktien des Unternehmens angefügt. Ein getrenntes
Rechtszertifikat wird nicht bis zu jenem Zeitpunkt ausgegeben, an dem die
Rechte ausübbar werden. Die Rechte werden nur dann ausübbar, wenn eine
Person zusammen mit ihren Partnern, Teilhabern und gemeinsamen Akteuren
(zusammen eine 'erwerbende Person') das wirtschaftliche Eigentum der
Stammaktien des Unternehmens erwirbt oder die Absicht zu diesem Erwerb
bekannt gibt und dann zusammen mit ihrem Aktienbesitz insgesamt 20 % oder
mehr der ausstehenden Stammaktien des Unternehmens besitzt (festgelegt im
Abkommen). Falls dies eintritt, würde jedes Recht im Besitz eines
Aktionärs, die erwerbende Person ausgenommen, ausübbar werden. Die Rechte
werden es ihren Besitzern ermöglichen, Stammaktien zu einem Nachlass von 50
Prozent vom Marktpreis zu erwerben (wie im Abkommen definiert). Ungeachtet
des Vorangehenden wird der Plan nicht durch den Besitz von 20 % oder mehr
der Stammaktien des Unternehmens durch einen Aktionär ausgelöst werden,
außer dieser Aktionär erwirbt weitere Stammaktien des Unternehmens.
Die Rechte werden jedoch nicht durch ein 'zugelassenes Angebot' ausgelöst
werden. Laut Definition muss dieses Angebot für mindestens 60 Tage
vorliegen, allen Aktionären des Unternehmens für alle ihre Stammaktien
vorgelegt werden und anderen festgelegten Konditionen unterliegen und von
der Mehrheit der unabhängigen Aktionäre angenommen werden (wie im Abkommen
genau beschrieben).
Dem Unternehmen sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote
für das Unternehmen bekannt und es hat keinen Grund zur Annahme, dass ein
etwaiges Übernahmeangebot für die Aktien des Unternehmens unmittelbar
bevorsteht.
Weitere Einzelheiten hinsichtlich des Abkommens werden in einem
Informationsrundschreiben bekannt gegeben, das zur Ansicht bei SEDAR zur
Verfügung stehen wird. Es wird ebenfalls den Aktionären des Unternehmens
vor der Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 28. März 2013 zugeschickt
werden.
Verordnung zur Vorankündigung (Advance Notice By-Law)
Das Unternehmen gibt ebenfalls die Genehmigung von Abänderungen der
Unternehmenssatzung am 24. Februar 2013 durch das Board bekannt, um die
Verordnung zur Vorankündigung Nummer 1 A (die 'Verordnung') einzuschließen.
Die Verordnung verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen unter den
Umständen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in das Board of
Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch: (i)
Forderung einer Versammlung gemäß der Bestimmungen des Canada Business
Corporations Act (das 'Gesetz') oder (ii) Vorschlag eines Aktionärs gemäß
Vorschriften des Gesetzes.
Die Verordnung legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die
eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen
der Directors beim Unternehmen vor der Jahreshaupt- und Sonderversammlung
der Aktionäre einreichen müssen. Die Verordnung legt auch fest, dass ein
Aktionär die Information beim Unternehmen in schriftlicher Form einreichen
muss.
Im Fall der Jahreshauptversammlung der Aktionäre muss Monument nicht
weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der
Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die
Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage
nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung
liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am
10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.
Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre (die nicht ebenfalls eine
Jahreshauptversammlung ist) kann die Benachrichtigung an das Unternehmen
nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten
öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.
Die Verordnung ist ab dem Datum der Genehmigung gültig.
Der vollständige Text der Verordnung steht bei SEDAR unter www.sedar.com
zur Verfügung.
Dividendenrichtlinie
In Abhängigkeit der Finanzergebnisse, des Kapitalbedarfs, des zur Verfügung
stehenden Cashflow, etwaiger notwendiger Genehmigungen der
Aufsichtsbehörden und anderer Faktoren, die das Board of Directors als
wichtig betrachten könnte, beabsichtigt das Board of Directors, ab Dezember
2013 jährlich eine Dividende an Besitzer von Stammaktien des Unternehmens
zu zahlen. Es wird erwartet, dass zukünftige Dividendenzahlungen an
Aktionäre erfolgen, die bei Börsenschluss am letzten Handelstag eines jeden
Kalenderjahres registriert sind. Dies unterliegt den finanziellen und
anderen Konditionen, die oben aufgeführt wurden. Das zugehörige
Auszahlungsdatum wird gemäß der Richtlinien der TSX Venture Exchange
festgelegt und bekannt gegeben werden.
Über Monument Mining Limited
Monument Mining Limited (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer
Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt.
Die Cash Costs dieser Mine liegen unter den niedrigsten der Welt. Das
erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein
und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia,
einschließlich des Polymetallprojekts Mengapur. Das Unternehmen beschäftigt
280 Mitarbeiter in Malaysia und setzt sich für die höchsten Standards beim
Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der
Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.
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Fax +1 (604) 638 1663
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Ende der Corporate News
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